Ein Autofahrer lenkte sein Fahrzeug in einen Kreisverkehr einer norddeutschen Großstadt, als es dort zum Pedelec-Unfall mit einem Radfahrer kam. Der Autofahrer beteuerte, sein Wagen habe bereits Sekunden lang im Kreisverkehr gestanden und den Radfahrer nicht sehen können. Doch das Pedelec des Radfahrers streifte das Heck des Wagens, während dieses noch 20 bis 30 Zentimeter in den Fahrradschutzstreifen ragte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 O 146/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Lübeck
- Datum: 13.06.2025
- Aktenzeichen: 9 O 146/24
- Verfahren: Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Pkw-Fahrer, dessen Auto bei einem Unfall beschädigt wurde. Er forderte Schadensersatz für Schäden an seinem Auto und Erstattung von Anwaltskosten.
- Beklagte: Ein Pedelec-Fahrer, der mit dem Auto des Klägers kollidierte. Er wehrte sich gegen die Forderungen des Pkw-Fahrers.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Ein Pkw und ein Pedelec stießen am 22. Juli 2024 in einem Kreisverkehr in Lübeck zusammen. Der Pkw-Fahrer fuhr in den Kreisverkehr ein und kam dort zum Stehen, als der Pedelec-Fahrer mit seinem Rad gegen das Heck des Pkw prallte.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Wer trägt die Schuld an einem Unfall zwischen einem Auto und einem Pedelec im Kreisverkehr und wer muss wie viel Schadensersatz zahlen?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Der Beklagte muss einen Teil des geforderten Schadensersatzes und der Anwaltskosten zahlen; der Großteil der Klage wurde abgewiesen.
- Zentrale Begründung: Das Gericht stellte fest, dass beide Fahrer Verkehrsregeln missachteten, die Hauptverantwortung aber beim Pkw-Fahrer lag.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Beklagte muss dem Kläger rund 3.014 Euro plus Zinsen und einen Teil der Anwaltskosten zahlen und 35% der Gerichtskosten tragen, während der Kläger die restlichen 65% der Gerichtskosten selbst trägt.
Der Fall vor Gericht
Was geschah an diesem Sommertag im Kreisverkehr?
Ein ganz gewöhnlicher Tag im Hochsommer in einer norddeutschen Großstadt. Der Autofahrer lenkte seinen modernen Elektrowagen über den Steinrader Weg und näherte sich einem Kreisverkehr, der die Ziegelstraße kreuzt. Es war ein Kreisverkehr, wie er in vielen Städten zu finden ist: eine äußere Fahrbahn für Autos, daneben ein speziell markierter Schutzstreifen für Radfahrer, erkennbar an gestrichelten Linien und Fahrradsymbolen. Die Regel ist klar: Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss denen Vorfahrt gewähren, die sich bereits darin befinden. Der Autofahrer gab später an, beim Einfahren niemanden von links bemerkt zu haben. Doch im Kreisverkehr selbst war bereits der Pedelec-Fahrer unterwegs, auf seinem Fahrrad mit Elektromotor. Er fuhr aus Sicht des Autofahrers von links kommend mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 Kilometern pro Stunde. Die Kollision ereignete sich, als der vordere Gepäckträger des Pedelecs das Heck des Elektrowagens im Bereich der rechten Seite streifte. Zu diesem Zeitpunkt ragte die hintere rechte Ecke des Wagens noch etwa 20 bis 30 Zentimeter über die gestrichelte Linie in den Fahrradschutzstreifen hinein. Der Aufprall war so heftig, dass der Radfahrer stürzte und der Elektrowagen des Autofahrers beschädigt wurde….