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Fristlose Kündigung: Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht nach Urlaubs-Nein?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Eine langjährige Sekretärin stieß auf Ablehnung, als sie bei ihrer Samtgemeinde einen bestimmten Urlaubstag im Sommer 2023 beantragte. Nur wenige Tage darauf meldete sich die Angestellte genau für jenen verwehrten Donnerstag krank. Was daraufhin zur fristlosen Kündigung führte: Statt im Bett zu bleiben, nahm die Mitarbeiterin nachweislich an einem Trainer-Lizenz-Lehrgang teil. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 SLa 127/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
  • Datum: 08.07.2024
  • Aktenzeichen: 15 SLa 127/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Sekretärin, die bei einer Samtgemeinde angestellt war. Sie wollte erreichen, dass ihre fristlose Kündigung für unwirksam erklärt wird.
  • Beklagte: Eine Samtgemeinde, die die Arbeitgeberin der Klägerin war. Sie hatte der Klägerin fristlos gekündigt und wollte diese Kündigung aufrechterhalten.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Einer Sekretärin wurde fristlos gekündigt, weil sie sich krankmeldete, nachdem ihr Urlaub verweigert worden war, und an diesem Tag an einer Fortbildung teilnahm. Der Arbeitgeber verdächtigte sie, die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht zu haben.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Durfte der Arbeitgeber eine Mitarbeiterin fristlos kündigen, weil sie sich krankmeldete, nachdem ihr Urlaub verweigert worden war, und dann an einer Fortbildung teilnahm?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Berufung zurückgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht sah die Kündigung als wirksam an, weil die Arbeitnehmerin ihre Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend beweisen konnte und die vorgetäuschte Krankheit das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber schwerwiegend zerstörte.
  • Konsequenzen für die Parteien: Die Klägerin verliert ihren Arbeitsplatz und muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


Wie kam es zu diesem ungewöhnlichen Konflikt?

Manchmal führen kleine Ereignisse zu großen juristischen Auseinandersetzungen. So auch im Fall einer Sekretärin, die über viele Jahre treu bei einer norddeutschen Samtgemeinde beschäftigt war. Was zunächst wie eine Lappalie um einen verweigerten Urlaubstag aussah, mündete in einer sofortigen Entlassung und einem langwierigen Rechtsstreit durch mehrere Gerichtsinstanzen. Die Geschichte beginnt im Herbst 2022. Die Samtgemeinde teilte ihrer langjährigen Sekretärin in der Verlässlichen Grundschule mit, dass ihr Wunsch, zu Beginn der niedersächsischen Sommerferien im Juli 2023 Urlaub zu nehmen, leider nicht erfüllt werden könne. Insbesondere der 6. Juli 2023, ein Donnerstag, war für die Arbeitgeberin ein kritischer Tag. Doch die Sekretärin blieb hartnäckig. Sie wollte diesen Urlaub unbedingt. Die Samtgemeinde blieb jedoch ebenfalls bei ihrer ablehnenden Haltung. Wenige Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin, am 5. Juli 2023, rief die Angestellte bei ihrer Schulleiterin an. Sie fühle sich nicht gut, klagte über Magen-Darm-Grippe. Noch am selben Tag reichte sie eine ärztliche Krankmeldung ein, die sie für den Zeitraum vom 5. Juli bis einschließlich 7. Juli, also bis zum Freitag, als arbeitsunfähig bescheinigte. Damit war klar: Am Donnerstag, dem 6. Juli, würde sie ihrer Arbeit nicht nachgehen können – genau an jenem Tag, für den ihr Urlaub verwehrt worden war. Der 6….


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