Ein Autofahrer wurde im April 2022 mit 43 Stundenkilometern zu viel geblitzt und sah sich einem hohen dreistelligen Bußgeld sowie einem Monat Fahrverbot gegenüber. Überraschend sprach ihn das Amtsgericht jedoch frei, weil es das Messprotokoll und die verwendete Software des Blitzers als mangelhaft ansah und die Messung nicht als „standardisiertes Messverfahren“ einstufte. Jetzt kassiert das höchste bayerische Gericht diesen Freispruch und zwingt die Gerichte, ihre Sicht auf vermeintliche Messfehler grundlegend zu überdenken. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 110/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 01.03.2024
- Aktenzeichen: 201 ObOWi 110/24
- Verfahren: Rechtsbeschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Staatsanwaltschaft. Sie legte Rechtsbeschwerde gegen den Freispruch des Betroffenen ein.
- Beklagte: Ein Autofahrer. Er wurde vom Amtsgericht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Ein Autofahrer soll innerorts die Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Das Amtsgericht sprach ihn frei, da es Mängel bei der Geschwindigkeitsmessung sah.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Muss eine Geschwindigkeitsmessung als fehlerhaft gelten, wenn das Messprotokoll unvollständig ist oder die Messdaten später nicht überprüft werden können?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Das Urteil des Amtsgerichts München wurde aufgehoben.
- Zentrale Begründung: Mängel im Messprotokoll oder die fehlende nachträgliche Überprüfbarkeit der Messdaten reichen nicht aus, um ein Standardisiertes Messverfahren anzufechten.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Fall muss vom Amtsgericht neu verhandelt und entschieden werden.
Der Fall vor Gericht
Eine zu schnelle Fahrt und ein überraschender Freispruch?
Im April 2022 wurde einem Autofahrer vorgeworfen, auf einer innerstädtischen Straße die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 43 Stundenkilometer überschritten zu haben. Eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Kavaliersdelikt: Die zuständige Bußgeldstelle verhängte dafür ein empfindliches Bußgeld in einem hohen dreistelligen Bereich und ein einmonatiges Fahrverbot. Doch der Betroffene wehrte sich. Vor dem Amtsgericht einer bayerischen Großstadt gelang ihm ein überraschender Erfolg: Er wurde freigesprochen.
Warum sprach das Amtsgericht den Autofahrer frei?
Die Entscheidung des Amtsgerichts, den Betroffenen freizusprechen, fußte auf der Annahme, dass die Geschwindigkeitsmessung mit dem verwendeten Messgerät, einem Modell namens PoliScan FM 1, nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Genauer gesagt, vertrat das Gericht die Ansicht, dass die Messung nicht im Rahmen eines sogenannten „standardisierten Messverfahrens“ erfolgte. Das Amtsgericht führte dafür zwei Hauptgründe an: Zum einen sei das Messprotokoll, das bei der Aufstellung des Geräts ausgefüllt wurde, mangelhaft gewesen. Es fehlte eine wichtige Angabe: Die Messbeamten hatten nicht vermerkt, ob der sogenannte „Schwenkwinkel“ des Messgeräts manuell oder automatisch bestimmt wurde. Das Amtsgericht sah dies als so gravierend an, dass es die gesamte Messung in Zweifel zog….