Ein spezialisiertes Unternehmen, das für eine Rechtsschutzversicherung tätig war, sicherte einer Anwaltskanzlei die Kosten für außergerichtliche Tätigkeit in einem Abgasskandal-Fall zu und zahlte im August 2021 gut 800 Euro aus. Einige Zeit später forderte derselbe Versicherungsdienstleister jedoch das gesamte Geld zurück. Er argumentierte, die Kanzlei hätte den Fall niemals bearbeiten dürfen – obwohl er genau diese Arbeit zuvor bewilligt und bezahlt hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 173 C 28924/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht München
- Datum: 17.06.2025
- Aktenzeichen: 173 C 28924/24
- Verfahren: Klageverfahren
- Rechtsbereiche: Anwaltsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Unternehmen, das für eine Rechtsschutzversicherung Ansprüche aus einem sogenannten Abgasskandal geltend macht. Es forderte Anwaltskosten zurück, die es für eine außergerichtliche Tätigkeit gezahlt hatte.
- Beklagte: Eine Rechtsanwaltskanzlei. Sie wehrte sich gegen die Rückforderung der Anwaltskosten und bestritt, ihre anwaltlichen Pflichten verletzt zu haben.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Die Klägerin forderte von einer Anwaltskanzlei die Rückzahlung von Kosten für eine außergerichtliche Tätigkeit im Abgasskandal zurück. Sie warf der Kanzlei vor, den Mandanten nicht über die fehlenden Erfolgsaussichten belehrt zu haben, da die Tätigkeit von Anfang an aussichtslos gewesen sei.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Darf eine Rechtsschutzversicherung gezahlte Anwaltskosten zurückverlangen, wenn sie die außergerichtliche Tätigkeit zunächst zugesagt und bezahlt hat, später aber meint, diese sei von vornherein aussichtslos gewesen und der Anwalt habe seine Beratungspflicht verletzt?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Klage wurde abgewiesen.
- Zentrale Begründung: Das Gericht sah das Verhalten der Klägerin, die zunächst die außergerichtliche Tätigkeit deckte und diese dann als aussichtslos rügte, als widersprüchlich und treuwidrig an.
- Konsequenzen für die Parteien: Die Beklagte muss die gezahlten Anwaltskosten nicht zurückzahlen, und die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Fall vor Gericht
Warum musste eine Anwaltskanzlei plötzlich Geld an einen Versicherer zurückzahlen?
Es war ein ungewöhnlicher Fall, der vor dem Amtsgericht einer süddeutschen Metropole verhandelt wurde und die Frage aufwarf, ob eine Anwaltskanzlei Geld zurückzahlen muss, das sie von einem großen Versicherer bereits erhalten hatte. Im Mittelpunkt stand der sogenannte Abgasskandal. Ein Autofahrer hatte im Dezember 2018 einen VW Sharan erworben. Um mögliche Ansprüche wegen des Abgasskandals geltend zu machen, wandte er sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Gleichzeitig wollte der Autofahrer die Kosten dieses Rechtsstreits über seine bestehende Rechtsschutzversicherung absichern. Die Anwaltskanzlei bat daraufhin die zuständige Rechtsschutzversicherung, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Die Versicherung, genauer gesagt ein auf die Abwicklung von Versicherungsfällen spezialisiertes Unternehmen, das die Rechte des Versicherers vertrat, erteilte im Februar 2021 tatsächlich eine Zusage. Diese „Deckungszusage“ bezog sich jedoch ausschließlich auf die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Anwaltskanzlei….