Der Fall um den VW Käfer Hebmüller entfachte einen erbitterten Rechtsstreit: Ein Käufer weigerte sich, einen 79.000 Euro teuren Wagen abzunehmen, da er eine billige Replik statt des versprochenen Originals sah. Die juristische Auseinandersetzung eskalierte, als ein Gericht widersprüchliche Feststellungen traf und höhere Instanzen das rechtliche Gehör verletzten. Doch was geschieht, wenn ein Kaufvertrag durch unklare Angaben wackelt und die Justiz Fehler macht?
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Käufer weigerte sich, einen online angebotenen VW Käfer „Modell Hebmüller“ für 79.000 € abzunehmen, da es sich angeblich um eine billige Replik handelte.
- Die erste Instanz, das Landgericht, erstellte einen widersprüchlichen Tatbestand bezüglich der vom Verkäufer getätigten Angaben zur Originalität des Fahrzeugs.
- Das Oberlandesgericht verletzte das Recht auf rechtliches Gehör der Beklagten, indem es sich fehlerhaft an den widersprüchlichen erstinstanzlichen Tatbestand gebunden fühlte und diesen nicht würdigte.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an einen anderen Senat.
- Der BGH stellte fest, dass ein Berufungsgericht bei widersprüchlichen Tatsachenfeststellungen einer Vorinstanz die Beweisaufnahme wiederholen und die Glaubwürdigkeit von Zeugen und Parteien neu beurteilen muss.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.05.2025, Az.: VIII ZR 137/24
Der 79.000-Euro-Käfer: Warum ein widersprüchlicher Vertrag den Bundesgerichtshof auf den Plan rief
Ein seltener VW Käfer, ein legendäres „Hebmüller“-Cabriolet, steht für fast 80.000 Euro zum Verkauf. Ein professioneller Oldtimer-Händler schlägt zu, doch der Traumdeal zerplatzt, als der Vorwurf einer „billigen Replik“ im Raum steht. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, der jedoch nicht über die Echtheit des Autos entschied, sondern über einen fundamentalen Fehler im juristischen Verfahren. Im Kern musste das höchste deutsche Zivilgericht eine entscheidende Frage klären: Was geschieht, wenn die Feststellungen eines Gerichts so widersprüchlich sind, dass der weitere Prozess auf einem fehlerhaften Fundament aufbaut?
Was war der Auslöser des Rechtsstreits?
Am Anfang stand ein verlockendes Angebot. Ein privater Verkäufer, der Kläger in diesem Verfahren, inserierte auf einer bekannten Online-Plattform einen VW Käfer vom Typ „Hebmüller“ für 79.990 €. In der Beschreibung hieß es, das Fahrzeug sei 1953 produziert, 1954 zugelassen und befände sich noch im Erstlack. Solche Fahrzeuge sind unter Sammlern begehrt, da sie nach einem Brand im Hebmüller-Werk nur noch in geringer Stückzahl aus Restteilen im Karmann-Werk gefertigt wurden, was ihren Seltenheitswert enorm steigert. Ein Mitarbeiter einer beklagten Oldtimer-Fachhändlerin, der Zeuge V., wurde auf das Inserat aufmerksam und nahm Kontakt auf. Eine Besichtigung vor Ort fand nicht statt; die Verhandlungen liefen über Telefon und Fax. Der Verkäufer übersandte ein Kaufvertragsformular mit einem Kaufpreis von 79.000 €, in dem er das Fahrzeug schlicht als „VW Käfer“ bezeichnete….