Stellen Sie sich vor, Sie legen Geld zur Seite, doch statt Zinsen zu erhalten, müssen Sie dafür bezahlen, dass es Monat für Monat weniger wird. Dieses absurde Szenario war für viele Sparer jahrelang Realität, bis der Bundesgerichtshof die Fundamente des Bankwesens neu vermessen hat. Ein wegweisendes Urteil beendet nun die Ära der Negativzinsen auf Sparguthaben und sichert den ureigenen Sinn des Sparens: den Kapitalerhalt.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Negativzinsen („Verwahrentgelte“) auf Spar- und Tagesgeldkonten für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 183/23).
- Begründung: Solche Gebühren widersprechen dem grundlegenden Charakter eines Sparvertrags, der dem Kapitalerhalt und der Vermögensansammlung dient.
- Das Urteil gilt für vorformulierte Klauseln in Verträgen mit Verbrauchern, nicht für Girokonten oder Geschäftskunden.
- Argumente der Banken, wie die EZB-Zinspolitik oder gewährte Freibeträge, wurden vom BGH zurückgewiesen.
- Kunden, die solche Entgelte gezahlt haben, haben einen direkten Anspruch auf Rückerstattung der Beträge.
- Betroffene sollten ihre Kontoauszüge (insbes. 2020-2022) prüfen und ihre Bank unter Verweis auf das BGH-Urteil schriftlich zur Rückzahlung auffordern.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Februar 2025, Az. XI ZR 183/23
BGH stoppt Verwahrentgelte (Negativzinsen): Der Wesenskern von Sparverträgen ist unantastbar
Es ist eine Situation, die unzählige Sparer in Deutschland über Jahre hinweg irritiert und verärgert hat. Ein Verbraucherschutzverein, der die Interessen von Millionen Bürgern vertritt, sah sich mit einer Praxis konfrontiert, die dem Grundgedanken des Sparens zu widersprechen schien. Eine große deutsche Geschäftsbank, die „C-Bank“, hatte in den Jahren 2020 bis 2022 begonnen, für Guthaben auf Sparkonten Gebühren zu erheben. Zunächst traf es Neukunden, denen ein „Verwahrentgelt“ von 0,5 % pro Jahr für Einlagen oberhalb gestaffelter Freibeträge (zuerst 250.000 €, später nur noch 50.000 €) berechnet wurde. Bald darauf wurden auch Bestandskunden mit gesonderten Vereinbarungen konfrontiert, in denen ein „Guthabenentgelt“ festgelegt wurde, das ebenfalls das Ersparte schmälerte. Für die Bank war dies eine Reaktion auf die damalige Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die von den Banken selbst Zinsen für geparkte Gelder verlangte. Doch für die Verbraucherschützer war es ein inakzeptabler Eingriff. Sie zogen vor Gericht, um eine fundamentale Frage klären zu lassen: Darf eine Bank im Kleingedruckten festlegen, dass das Geld, welches Kunden zum Zweck des Ansparens und Vermehrens anvertrauen, stattdessen durch Gebühren systematisch weniger wird? Der Fall wanderte durch die Instanzen, die Meinungen der Gerichte gingen auseinander, bis er schließlich zur endgültigen Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe landete. Dieses Urteil sollte die Spielregeln für Banken und Sparer nachhaltig verändern.
Der Paukenschlag aus Karlsruhe: Ein Urteil, das genau hinschaut
Am 4. Februar 2025 fällte der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sein wegweisendes Urteil (Az. XI ZR 183/23) und erklärte die umstrittenen Klauseln der Bank für unwirksam. Auf den ersten Blick ein klarer Sieg für die Verbraucher. Doch die wahre Brillanz der Entscheidung liegt im Detail und in der präzisen juristischen Unterscheidungskraft der Richter. Sie haben nicht pauschal alle Negativzinsen verboten, sondern sehr genau analysiert, um welche Art von Vertrag es sich handelt und was sein eigentlicher Zweck ist….