Das Vorkaufsrecht einer Stadt wurde für einen privaten Käufer zum Albtraum. Er hatte sein Traumgrundstück bereits notariell erworben, als die Kommune es plötzlich für sich beanspruchte und sogar versuchte, die Regeln nachträglich anzupassen. Durfte eine Stadt einen abgeschlossenen Kaufvertrag aushebeln, indem sie erst danach die Voraussetzungen dafür schuf? Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 K 938/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht Arnsberg
- Datum: 30.10.2023
- Aktenzeichen: 8 K 938/22
- Verfahren: Feststellungsklage
- Rechtsbereiche: Bauplanungsrecht, Verwaltungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Landesverbandsvorsitzende einer Kleinpartei, der drei Grundstücke erworben hat und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts sowie der Verweigerung eines Negativzeugnisses begehrt.
- Beklagte: Eine Stadt, die ein gemeindliches Vorkaufsrecht an den Grundstücken ausübte und dem Kläger ein Negativzeugnis verweigerte.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Der Kläger kaufte drei Grundstücke. Die beklagte Stadt übte daran ein Vorkaufsrecht aus und verweigerte die Erteilung eines Negativzeugnisses, um die Grundstücke für Flüchtlingsunterkünfte zu nutzen.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: War die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an den Grundstücken sowie die Verweigerung eines Negativzeugnisses durch die beklagte Stadt rechtmäßig?
Wie hat das Gericht entschieden?
- Feststellung der Rechtswidrigkeit: Das Gericht stellte fest, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts und die Nichterteilung des Negativzeugnisses rechtswidrig waren.
- Kernaussagen der Begründung:
- Vorkaufsrecht bestand nicht: Die für das Vorkaufsrecht maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen (Bebauungsplan, Vorkaufssatzung) existierten zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses noch nicht.
- Verfahrensfehler bei Anhörung: Die erforderliche Anhörung des Verkäufers erfolgte nicht ordnungsgemäß und erst nach der Ausübung des Vorkaufsrechts, was einen Verfahrensfehler darstellt.
- Negativzeugnis zu Unrecht verweigert: Die beklagte Stadt war verpflichtet, das Negativzeugnis unverzüglich zu erteilen, da ihr spätestens am 3. März 2022 bekannt war, dass kein Vorkaufsrecht bestand.
- Folgen für den Kläger:
- Der Kläger hat weiterhin ein Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit, um seine zivilrechtlichen Ansprüche auf Übereignung des Grundstücks durchzusetzen.
- Die Feststellung der Rechtswidrigkeit ist notwendig, um eine mögliche künftige Eigentumseintragung des Klägers im Grundbuch nicht zu blockieren.
Der Fall vor Gericht
Was passiert, wenn die Stadt plötzlich ein Grundstück kaufen will, das man selbst schon erworben hat?
Stellen Sie sich vor, Sie finden Ihr Traumgrundstück. Sie einigen sich mit dem Verkäufer, unterschreiben einen Kaufvertrag beim Notar und freuen sich auf Ihr neues Eigentum. Doch dann meldet sich die Stadt und erklärt, dass sie ein Vorrecht auf dieses Grundstück hat und es an Ihrer Stelle kaufen wird. Ein Albtraum für jeden Käufer. Ein ganz ähnlicher Fall landete vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Ein Bürger hatte drei Grundstücke gekauft, doch die Stadt beanspruchte diese plötzlich für sich. Das Gericht musste klären: Durfte die Stadt das?
Wie kam es zu dem Streit zwischen dem Käufer und der Stadt?
Alles begann am 14….