Eine ungleiche Gehaltserhöhung führte einen schwerbehinderten Mitarbeiter vor Gericht. Er fühlte sich von seinem Arbeitgeber diskriminiert, da seine Lohnerhöhung deutlich geringer ausfiel als die seiner Kollegen. Durfte der Chef ihm aufgrund seiner Behinderung weniger Lohn zugestehen als anderen Angestellten? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 374/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Arbeitsgericht Nordhausen
- Datum: 13.12.2023
- Aktenzeichen: 2 Ca 374/23
- Verfahren: Klageverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Diskriminierungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der eine höhere Lohnerhöhung und eine andere Eingruppierung forderte, da er sich aufgrund seiner Behinderung diskriminiert sah.
- Beklagte: Das Unternehmen, der Arbeitgeber des Klägers, das die Diskriminierung bestritt und individuelle Lohnanpassungen sowie Vorteile für den Kläger anführte.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Der Kläger, ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, forderte eine höhere Stundenvergütung und eine Einstufung in eine höhere Lohngruppe. Er sah sich diskriminiert, da ihm im Vergleich zu anderen Mitarbeitern eine geringere Lohnerhöhung gewährt worden sei und seine Eingruppierung falsch sei.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Hat die Beklagte den Kläger, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer, durch eine geringere Lohnerhöhung als andere Arbeitnehmer und eine unzutreffende Eingruppierung in ihr neues Vergütungssystem diskriminiert und damit gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen?
Wie hat das Gericht entschieden?
- Klage abgewiesen: Die Klage des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf eine höhere Lohnerhöhung wurde abgewiesen.
- Kernaussagen der Begründung:
- Keine tarifliche oder vertragliche Grundlage: Es gab keine tarifliche Bindung, und zum Zeitpunkt der Tätigkeitsänderung des Klägers existierte noch kein formelles Vergütungssystem mit festen Lohngruppen.
- Keine Diskriminierung oder Verstoß gegen Gleichbehandlung: Das Gericht sah keine Diskriminierung, da die Vergütung nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit erfolgte und der Kläger trotz seiner Behinderung in eine vergleichsweise höhere Lohngruppe eingestuft wurde.
- Keine pauschale 30%-Lohnerhöhung für alle: Die Behauptung des Klägers, alle anderen Produktionsmitarbeiter hätten eine pauschale 30%-Erhöhung erhalten, konnte nicht bewiesen werden; die Anpassungen waren individuell und der Kläger hatte bereits erhebliche Erhöhungen erhalten.
- Folgen für den Kläger:
- Der Kläger erhält nicht die geforderte Lohnerhöhung auf 20,01 € brutto pro Stunde.
- Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Fall vor Gericht
Darf mein Chef mir eine geringere Gehaltserhöhung geben als anderen, weil ich eine Behinderung habe?
Stellen Sie sich vor, in Ihrer Firma gibt es eine Runde von Gehaltserhöhungen. Viele Ihrer Kollegen freuen sich über eine spürbare Steigerung, doch bei Ihnen fällt sie deutlich geringer aus. Schnell kommt ein Verdacht auf: Werde ich benachteiligt, vielleicht sogar wegen eines persönlichen Merkmals wie einer Behinderung? Genau mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Nordhausen in einem Urteil befassen. Ein schwerbehinderter Mitarbeiter fühlte sich durch eine geringere Lohnerhöhung und eine seiner Meinung nach falsche Eingruppierung diskriminiert….