Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrtenbuch-Anordnung für Ersatzfahrzeug: Wann das Gericht die Behörde stoppt

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Eine Fahrtenbuchauflage, die plötzlich das falsche Auto trifft: Damit sah sich eine Fahrzeughalterin konfrontiert, als die Behörde ein Fahrtenbuch für ihr Privatfahrzeug anordnete. Grund war ein Geschwindigkeitsverstoß, den ihr erwachsener Sohn mit einem anderen Wagen begangen hatte, dessen Fahrer aber nicht ermittelt werden konnte. Durfte die Behörde unter diesen Umständen ein nicht am Verstoß beteiligtes Fahrzeug mit dieser Pflicht belegen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 B 142/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Braunschweig
  • Datum: 07.06.2024
  • Aktenzeichen: 6 B 142/24
  • Verfahren: Eilverfahren (vorläufiger Rechtsschutz)
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Verwaltungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Fahrzeughalterin, die sich gegen die Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchanordnung für ihr Fahrzeug „E.“ wendet und geltend macht, dieses sei kein Ersatzfahrzeug für ein früheres „Tatfahrzeug“.
  • Beklagte: Die Behörde (Antragsgegner), die der Fahrzeughalterin die Führung eines Fahrtenbuchs für das Fahrzeug „E.“ auferlegt hat, nachdem der Fahrer eines anderen ihrer ehemaligen Fahrzeuge nach einem Verkehrsverstoß nicht ermittelt werden konnte.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrzeug, dessen Fahrer nicht ermittelt werden konnte, ordnete die Behörde für ein anderes, noch auf die Halterin zugelassenes Fahrzeug als „Ersatzfahrzeug“ die Führung eines Fahrtenbuchs an.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Ist die Fahrtenbuchanordnung für ein anderes Fahrzeug als Ersatzfahrzeug rechtmäßig, insbesondere wenn die Halterin darlegt, dass die Fahrzeuge unterschiedlichen, voneinander abgegrenzten Nutzungszwecken dienten?

Wie hat das Gericht entschieden?

  • Aufschiebende Wirkung wiederhergestellt: Die Klägerin muss das Fahrtenbuch für das Fahrzeug „E.“ vorläufig nicht führen.
  • Kernaussagen der Begründung:
    • Kein Ersatzfahrzeug: Das Fahrzeug „E.“ ist nach den glaubhaften eidesstattlichen Angaben der Klägerin kein Ersatzfahrzeug für das ursprüngliche Tatfahrzeug, da beide Fahrzeuge getrennten und spezifischen Nutzungszwecken dienten (eines dem Sohn, das andere ausschließlich der Klägerin selbst).
    • Keine Wiederholungsgefahr: Es fehlt an einer abstrakten Wiederholungsgefahr für Verkehrsverstöße, die vom Fahrzeug „E.“ ausgehen könnten, da der ursprüngliche Verstoß auf die Nutzung durch den Sohn zurückzuführen war und das Fahrzeug „E.“ ausschließlich von der Klägerin genutzt wird.
    • Ermessensfehler der Behörde: Die Behörde hat die Anordnung auf das Fahrzeug „E.“ bezogen, ohne ausreichende oder zutreffende Ermessenserwägungen bezüglich der tatsächlichen Nutzungsverhältnisse der Fahrzeuge.
  • Folgen für die Klägerin:
    • Die Verpflichtung zur Führung des Fahrtenbuchs ist vorläufig ausgesetzt.
    • Die Kosten des Eilverfahrens trägt die Behörde.

Der Fall vor Gericht


Muss ich ein Fahrtenbuch für mein Auto führen, wenn der Verstoß mit einem anderen meiner Fahrzeuge begangen wurde?

Stellen Sie sich vor, Sie besitzen zwei Autos. Eines wird ausschließlich von Ihrem erwachsenen Kind genutzt, das andere fahren nur Sie selbst. Eines Tages wird das Auto Ihres Kindes geblitzt, aber auf dem Foto ist nicht erkennbar, wer gefahren ist….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv