Der Streit um eine Erwerbsminderungsrente brachte eine Klägerin und die Rentenversicherung vor Gericht. Die Frau fühlte sich aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme wie chronischen Schmerzen und Epilepsie zu krank zum Arbeiten. Die Rentenversicherung verweigerte jedoch die Leistung, gestützt auf Gutachten, die sie noch für ausreichend leistungsfähig hielten. Ab wann gilt man vor dem Gesetz als so eingeschränkt, dass eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zusteht? Zum vorliegenden Urteil Az.: S 17 R 517/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: SG Augsburg
- Datum: 02.05.2023
- Aktenzeichen: S 17 R 517/22
- Verfahren: Klageverfahren
- Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die 1981 geborene Klägerin, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragte und ihre gesundheitlichen Probleme als Hinderungsgrund für die Arbeitsfähigkeit anführte.
- Beklagte: Die Beklagte, die den Rentenantrag der Klägerin ablehnte, da sie die Klägerin für fähig hielt, angepasste Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes sechs Stunden täglich auszuüben.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Die Klägerin beantragte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Beklagte lehnte dies nach Begutachtung ab, da sie die Klägerin weiterhin als erwerbsfähig ansah, woraufhin die Klägerin Klage erhob.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Besteht für die Klägerin ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund ihrer geltend gemachten Gesundheitsstörungen?
Wie hat das Gericht entschieden?
- Klage abgewiesen: Das Gericht wies die Klage der Klägerin auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab.
- Kernaussagen der Begründung:
- Restleistungsvermögen festgestellt: Die Klägerin kann trotz ihrer Erkrankungen weiterhin leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich ausüben.
- Gutachten als überzeugende Grundlage: Das Gericht stützte sich auf schlüssige medizinische Gutachten, die die verbleibende Leistungsfähigkeit der Klägerin bestätigten.
- GdB und Arbeitsunfähigkeit für Rente nicht entscheidend: Der festgestellte Schwerbehindertenstatus (GdB 100) und die fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit in der letzten beruflichen Tätigkeit sind für den Rentenanspruch nicht maßgeblich, da hierfür andere rechtliche Kriterien gelten.
- Folgen für die Klägerin:
- Die Klägerin erhält keine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
- Sie muss ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Der Fall vor Gericht
Was passiert, wenn man sich zu krank zum Arbeiten fühlt, aber die Rentenversicherung nicht zahlen will?
Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund von gesundheitlichen Problemen wie ständigen Schmerzen, Schwindel oder anderen schweren Erkrankungen nicht mehr arbeiten. Ein logischer Schritt scheint der Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu sein. Doch was geschieht, wenn die Rentenversicherung Ihren Antrag ablehnt, weil ein von ihr beauftragter Gutachter findet, Sie könnten doch noch arbeiten? Genau dieser Fall landete vor dem Sozialgericht Augsburg. Eine 1981 geborene Frau klagte, weil sie sich aufgrund von Depressionen, Epilepsie und einer Schmerzstörung für arbeitsunfähig hielt, die Rentenversicherung dies aber anders sah….