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Eine versäumte Frist bei der Bearbeitung eines Versicherungsfalls kann überraschende Konsequenzen haben. Dies musste eine Malerin erfahren, als ihre Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Prozesskosten verweigerte, mit der Begründung mangelnder Erfolgsaussichten. Musste die Versicherung die Kosten dennoch tragen, weil sie zu lange für ihre Entscheidung brauchte? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 41/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Itzehoe
- Datum: 02.08.2019
- Aktenzeichen: 3 O 41/19
- Verfahren: Klageverfahren
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine selbstständige Malerin, die von ihrer Rechtsschutzversicherung Kostendeckung für eine Klage auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung forderte, da sie diese wegen einer psychischen Erkrankung für berufsunfähig hielt. Sie argumentierte, die Ablehnung des Deckungsschutzes durch die Beklagte sei verspätet erfolgt.
- Beklagte: Ein Schadensabwicklungsunternehmen einer Versicherung, das die Rechtsschutzversicherung der Klägerin stellte. Sie lehnte die Deckungszusage ab, da sie keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die Klage der Klägerin sah und ihre Ablehnung für rechtzeitig hielt.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Die Klägerin begehrte von ihrer Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für eine geplante Klage auf Berufsunfähigkeitsrente. Die Rechtsschutzversicherung lehnte die Deckungszusage ab, woraufhin die Klägerin klagte und geltend machte, die Ablehnung sei verspätet erfolgt.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Ist ein Rechtsschutzversicherer zur Kostendeckung für eine Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verpflichtet, wenn er die Deckungszusage wegen vermeintlich fehlender Erfolgsaussichten erst nach Ablauf der gebotenen Frist „unverzüglich“ ablehnt?
Wie hat das Gericht entschieden?
- Klage stattgegeben und Deckungspflicht der Beklagten festgestellt: Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Kostendeckungsschutz zu bewilligen.
- Kernaussagen der Begründung:
- Auslegung des Klageantrags: Der Antrag der Klägerin wurde als zulässiges Feststellungsbegehren ausgelegt, das auf die Feststellung der Deckungspflicht abzielt und den verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz berücksichtigt.
- Verwirkung des Ablehnungsrechts: Die Beklagte hat ihr Recht, die Deckungszusage abzulehnen, verwirkt, da die Ablehnung nicht „unverzüglich“ erfolgte. Der Zeitraum von 32 Tagen (viereinhalb Wochen) zwischen dem Eingang der vollständigen Unterlagen und der Ablehnung überschritt die in der Rechtsprechung übliche Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen deutlich.
- Umfang der Unterlagen und Urlaub irrelevant: Die Argumente der Beklagten bezüglich des Umfangs der Unterlagen oder des Urlaubs des Sachbearbeiters wurden zurückgewiesen, da 50 Seiten im Kontext von Versicherungsunterlagen nicht ungewöhnlich sind und der Geschäftsbetrieb Fristen auch während des Urlaubs gewährleisten muss.
- Folgen für die Klägerin:
- Die Klägerin erhält Kostendeckungsschutz für ihre beabsichtigte Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Die Deckungspflicht der Beklagten besteht unabhängig von den Erfolgsaussichten der Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung….
Auszug aus der Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/rechtsschutz-bu-verweigerung-verspielt/