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Dortmunder Urteil: Fahrverbot umgehen trotz 6-Sekunden-Rotlicht – Wann das Gericht Gnade vor Recht ergehen lässt

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Ein Rotlichtverstoß brachte einen Berufstätigen in existenzielle Bedrängnis. Dem Mann, dessen Lebensunterhalt vom Führerschein abhing, drohte durch ein Fahrverbot der Verlust seiner Anstellung und die Zerstörung seiner Selbstständigkeit. Konnten die drohende berufliche Katastrophe diesen schwerwiegenden Verkehrsverstoß ausnahmsweise aufwiegen und das Gericht von einem Fahrverbot absehen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi-268 Js 298/25-30/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Dortmund
  • Datum: 27.03.2025
  • Aktenzeichen: 729 OWi-268 Js 298/25-30/25
  • Verfahren: Bußgeldverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Verfolgungsbehörde (implizit die Staatsanwaltschaft), die für den Rotlichtverstoß ein Fahrverbot forderte.
  • Beklagte: Der Betroffene, der den Rotlichtverstoß einräumte, aber wegen drohender wirtschaftlicher Härten ein Absehen vom Fahrverbot beantragte.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Der Betroffene fuhr bei einer Rotlichtphase von etwa 6 Sekunden über eine Ampel. Er gestand den Verstoß und beantragte, von der üblichen Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, da dies für seine berufliche Existenz erhebliche wirtschaftliche Härten bedeuten würde.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Kann von der Verhängung eines Fahrverbots wegen eines Rotlichtverstoßes bei einer Rotlichtphase von über einer Sekunde Dauer abgesehen werden, wenn dies für den Betroffenen zu erheblichen wirtschaftlichen Härten sowohl im Haupt- als auch im Nebenberuf führen würde, auch wenn eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht abschließend feststeht?

Wie hat das Gericht entschieden?

  • Absehen vom Fahrverbot bei erhöhter Geldbuße: Der Betroffene wurde wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 400,00 € verurteilt, jedoch wurde von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen.
  • Kernaussagen der Begründung:
    • Absehen vom Fahrverbot gerechtfertigt: Das Gericht sah ausnahmsweise von einem Fahrverbot ab, da dieses für den Betroffenen zu erheblichen und glaubhaften wirtschaftlichen Härten sowohl im Haupt- als auch im Nebenberuf führen würde.
    • Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Führerschein: Der Betroffene ist als selbstständiger Garten- und Landschaftsbauer und als Elektriker in einer Zweier-Kolonne zwingend auf seinen Führerschein angewiesen, um seiner Arbeit nachgehen zu können.
    • Geldbuße erhöht als Ausgleich: Zum Ausgleich für das Absehen vom Fahrverbot wurde die Regelgeldbuße von 200 € auf 400 € erhöht.
    • Kooperation und fehlende Vorbelastung: Die fehlende verkehrsrechtliche Vorbelastung des Betroffenen und seine Kooperation durch Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen wurden positiv berücksichtigt.
  • Folgen für die Klägerin/den Kläger:
    • Das von der Verfolgungsbehörde standardmäßig beantragte Fahrverbot wurde nicht verhängt.
    • Die Geldbuße wurde im Gegenzug erhöht.

Der Fall vor Gericht


Rote Ampel überfahren: Kann man ein Fahrverbot umgehen, wenn der Job auf dem Spiel steht?

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf Ihren Führerschein angewiesen. Nicht nur, um zur Arbeit zu kommen, sondern um Ihre Arbeit überhaupt ausüben zu können. Ein Fahrverbot von einem Monat würde nicht nur eine Unannehmlichkeit bedeuten, sondern Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen….


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