Eine annullierte Flugreise, bezahlt mit wertvollen Bonusmeilen, wurde zum Kern eines juristischen Streits. Ein Fluggast forderte von der Airline nicht nur die Rückgabe seiner Meilen, sondern den vollen Ticketpreis in bar sowie zusätzliche Entschädigung. Die Fluggesellschaft weigerte sich vehement und berief sich auf Einreiseverbote als höhere Gewalt. Doch kann ein mit Meilen bezahlter Flug einen Anspruch auf bares Geld und Entschädigung auslösen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 310 O 248/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Hamburg
- Datum: 02.05.2024
- Aktenzeichen: 310 O 248/22
- Verfahren: Klageverfahren
- Rechtsbereiche: Fluggastrechte, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Fluggast, der die Erstattung des Flugpreises (überwiegend mit Bonusmeilen bezahlt) und eine Ausgleichszahlung nach Annullierung seines Fluges forderte.
- Beklagte: Das ausführende Luftfahrtunternehmen, das die Forderungen des Klägers bestritt und sich auf behördliche Einreisebeschränkungen als Grund für die Annullierung berief.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Der Kläger buchte Flüge nach Hong Kong, die von der Beklagten weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurden. Er verlangte die monetäre Erstattung des überwiegend mit Bonusmeilen bezahlten Flugpreises, eine Ausgleichszahlung und die Kosten seiner vorgerichtlichen Rechtsvertretung.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Steht einem Fluggast, dessen Flug weniger als 14 Tage vor Abflug durch das ausführende Luftfahrtunternehmen annulliert wurde, ein Anspruch auf monetäre Erstattung des Flugpreises – auch wenn dieser weit überwiegend mit Bonusmeilen bezahlt wurde – sowie auf Ausgleichszahlung zu, insbesondere wenn das Luftfahrtunternehmen die Annullierung mit behördlichen Einreisebeschränkungen im Zielland begründet?
Wie hat das Gericht entschieden?
- Klage stattgegeben: Die Beklagte wurde zur Zahlung der geforderten Beträge für Flugpreiserstattung, Ausgleichszahlung und Anwaltskosten verurteilt.
- Kernaussagen der Begründung:
- Schadensersatz statt Leistung: Der ursprüngliche Anspruch auf Flugpreiserstattung wandelte sich in einen Schadensersatzanspruch in Geld um, da die Beklagte die Erstattung trotz Fristsetzung nicht leistete. Die ursprüngliche Zahlung mit Bonusmeilen ist dabei unerheblich.
- Keine außergewöhnlichen Umstände: Die Beklagte konnte sich nicht erfolgreich auf behördliche Covid-19-Restriktionen als Außergewöhnliche Umstände berufen, da sie nicht konkret darlegte, warum genau dieser Flug annulliert werden musste. Wirtschaftliche Gründe konnten nicht ausgeschlossen werden.
- Vorgerichtliche Anwaltskosten erstattungsfähig: Die Beklagte befand sich im Verzug, sodass die angemessenen Kosten für die vorgerichtliche Rechtsvertretung als Verzugsschaden zu erstatten sind.
- Folgen für den Kläger:
- Der Kläger erhält 5.483,20 € für Flugpreiserstattung und Ausgleichszahlung sowie 615,00 € für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, jeweils zuzüglich Zinsen.
- Die Beklagte hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen.
Der Fall vor Gericht
Ich habe meinen Flug mit Meilen bezahlt – bekomme ich bei Annullierung trotzdem Geld zurück?
Stellen Sie sich vor, Sie haben monatelang Bonusmeilen gesammelt, um sich einen Traumflug in der Business-Klasse zu gönnen. Endlich ist es so weit, die Buchung ist abgeschlossen….