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Rechtsanwälte Kotz GbR

Frist für Befangenheitsgesuch

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Misstrauen gegenüber einem gerichtlich bestellten Gutachter stand im Mittelpunkt eines komplexen Medizinstreits. Ein Patient zweifelte die Neutralität der beauftragten Expertin an und warf ihr vor, mit scharfen Worten auf seine Kritik reagiert zu haben. Wann aber gilt ein Sachverständiger als befangen, selbst wenn er persönlich angegriffen wurde und deutlich Stellung bezieht? Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 W 19/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Frankfurt
  • Datum: 03.04.2025
  • Aktenzeichen: 17 W 19/24
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Medizinrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Begehrt materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund mutmaßlicher ärztlicher Fehler bei zwei Wirbelsäulenoperationen und einer MRSA-Infektion. Er lehnte die gerichtlich bestellte Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
  • Beklagte: Das beklagte Krankenhaus und die beteiligten Ärzte, die die Operationen durchführten. Sie unterstützten die Auffassung des Landgerichts, die Ablehnung der Sachverständigen zurückzuweisen.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungsfehler und Infektionen nach Operationen. Im Verlauf des Rechtsstreits lehnte der Kläger eine vom Gericht beauftragte Sachverständige wegen angeblicher Parteilichkeit und unsachlicher Äußerungen ab.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Ist die gerichtlich bestellte Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil sie nach Auffassung des Klägers in ihrem Gutachten und insbesondere in ihren mündlichen und schriftlichen Erläuterungen parteilich oder unsachlich argumentiert und sich abfällig über das Prozessverhalten des Klägers geäußert hat?

Wie hat das Gericht entschieden?

  • Sofortige Beschwerde zurückgewiesen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung der Sachverständigen wurde abgewiesen.
  • Kernaussagen der Begründung:
    • Zulässigkeit des Gesuchs: Das Ablehnungsgesuch des Klägers war entgegen der Auffassung des Landgerichts fristgerecht und damit zulässig.
    • Keine Besorgnis der Befangenheit: Die Vorwürfe des Klägers gegen die Sachverständige begründen keine Besorgnis der Befangenheit.
    • Mängel am Gutachten: Vorwürfe einer unzureichenden Sorgfalt oder inhaltlicher Fehler des Gutachtens betreffen nicht die Unparteilichkeit und sind kein Grund für eine Befangenheit.
    • Sachverständigen-Äußerungen: Die als unsachlich gerügten Äußerungen der Sachverständigen in Reaktion auf das Ablehnungsgesuch waren im Kontext der scharfen Kritik des Klägers als zulässige und angemessene Reaktion zu werten.
  • Folgen für die Klägerin/den Kläger:
    • Das Ablehnungsgesuch gegen die Sachverständige blieb letztlich erfolglos.
    • Der Kläger muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


Was passiert, wenn man einem gerichtlich bestellten Gutachter nicht traut?

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen komplizierten Rechtsstreit. Es geht um eine medizinische Behandlung, die schiefgelaufen ist. Da der Richter kein Arzt ist, braucht er Hilfe von einem Experten, der die medizinischen Fragen klären kann. Das Gericht bestellt daher einen sogenannten Sachverständigen. Das ist ein unabhängiger Fachmann – in diesem Fall ein Arzt –, der ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten soll dem Gericht helfen, die Wahrheit zu finden….


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