Ein Streit um Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr beschäftigte kürzlich ein Gericht. Einem Autofahrer wurde der Führerschein entzogen, weil er trotz einer Gesetzesänderung erneut unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde. Der Mann argumentierte, sein Vergehen wäre nach den neuen, höheren Werten gar nicht mehr strafbar. Doch welche Rechtslage zählt bei wiederholten Vergehen: die zum Tatzeitpunkt oder eine später in Kraft getretene, günstigere Neuregelung? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 L 569/25.KS | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Kassel
- Datum: 11.04.2025
- Aktenzeichen: 2 L 569/25.KS
- Verfahrensart: Vorläufiger Rechtsschutz
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Straßenverkehrsrecht, Verwaltungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Der Fahrer, dem wegen wiederholter Fahrten unter Cannabiseinfluss und Nichtvorlage eines geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs und berief sich auf einen neuen, höheren THC-Grenzwert.
- Antragsgegner: Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Sie vertrat die Ansicht, die Entziehung sei rechtmäßig, da die MPU wegen wiederholter Zuwiderhandlungen gefordert wurde und der Antragsteller diese nicht beigebracht habe.
Worum ging es genau? Dem Antragsteller wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil er wiederholt unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hatte und ein von der Behörde gefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht fristgerecht vorlegte. Er begehrte gerichtlich, dass er seinen Führerschein bis zur Entscheidung über seinen Widerspruch behalten darf. Welche Rechtsfrage war entscheidend? Ist die Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund wiederholter Verkehrsteilnahmen unter Cannabiseinfluss und der Nichtvorlage eines geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) rechtmäßig, insbesondere vor dem Hintergrund einer zwischenzeitlich geänderten Grenzwerte-Regelung für THC im Straßenverkehr? Wie hat das Gericht entschieden?
- Antrag abgelehnt: Das Gericht lehnte den Antrag des Fahrers auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
- Kernaussagen der Begründung:
- MPU-Anordnung rechtmäßig: Die Fahrerlaubnisbehörde durfte die MPU fordern, weil der Fahrer wiederholt unter Cannabiseinfluss gefahren war (Vorfälle 2014 und 2024).
- Alter Vorfall verwertbar: Der Vorfall aus dem Jahr 2014 konnte von der Behörde noch verwertet werden, da die gesetzliche Tilgungsfrist im Fahreignungsregister noch nicht abgelaufen war.
- Nichtvorlage führt zum Entzug: Da die MPU-Anordnung rechtmäßig war und der Fahrer das Gutachten nicht fristgerecht vorlegte, durfte die Behörde auf seine fehlende Fahreignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen.
- Neuer THC-Grenzwert nicht anwendbar: Der nach der Tat im Januar 2024 eingeführte höhere THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml ist für die Beurteilung des damaligen Verstoßes nicht maßgeblich. Es gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Tat.
- Entzug verhältnismäßig: Der Fahrerlaubnisentzug ist verhältnismäßig, da das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit Vorrang vor dem privaten Interesse des Fahrers hat, zumal dieser bei der Fahrt 2024 eine Beifahrerin und ein Kleinkind im Fahrzeug hatte.
- Folgen für den Antragsteller:
- Er behält seinen Führerschein nicht zurück; die Entziehung bleibt in Kraft….
- Er behält seinen Führerschein nicht zurück; die Entziehung bleibt in Kraft….