Ein unklarer Unfall im Kreisverkehr wurde für zwei Autofahrer zum juristischen Rätselspiel, denn nach dem Aufprall stand Aussage gegen Aussage. Da weder Zeugen noch ein Gutachten den exakten Hergang klären konnten, musste das Gericht eine heikle Entscheidung treffen. Wie wird die Haftung verteilt, wenn die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall gänzlich ungeklärt bleibt? Zum vorliegenden Urteil Az.: 26 C 1817/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Lübeck
- Datum: 25.07.2024
- Aktenzeichen: 14 S 26/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fordert Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall und behauptet, er sei bereits vollständig in den Kreisverkehr eingefahren gewesen, als das beklagte Fahrzeug auf sein Fahrzeug auffuhr. Im Berufungsverfahren beantragte er die Zurückweisung der Berufung.
- Beklagte: Fahrer und Halter des anderen Unfallfahrzeugs. Sie behaupten, der Fahrer des beklagten Fahrzeugs habe sich bereits im Kreisverkehr befunden, als der Kläger plötzlich und unvermittelt auf die Innenspur eingefahren sei. Sie rügten eine fehlerhafte Tatsachenwürdigung durch das Amtsgericht und forderten die Abweisung der Klage.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall in einem Kreisverkehr. Der Kläger behauptete, er sei zuerst im Kreisverkehr gewesen, während die Beklagtenseite angab, ihr Fahrzeug sei zuerst eingefahren.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die erstinstanzliche Verurteilung der Beklagten zu einer hälftigen Haftung für den Verkehrsunfall rechtmäßig war, insbesondere weil die genaue Einfahrsequenz der Fahrzeuge unklar blieb und kein Anscheinsbeweis für einen Vorfahrtsverstoß angewendet werden konnte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Lübeck wurde zurückgewiesen. Das bedeutet, die erstinstanzliche Entscheidung, die eine hälftige Haftung festlegte, bleibt bestehen.
- Begründung: Das Gericht sah keine ausreichenden Gründe, die Feststellungen des Amtsgerichts zu beanstanden. Es konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, welches Fahrzeug zuerst in den Kreisverkehr einfuhr, und ein Anscheinsbeweis für einen Vorfahrtsverstoß kam nicht zur Anwendung. Daher wurde die hälftige Haftungsquote beider Parteien aufgrund der Betriebsgefahr ihrer Fahrzeuge bestätigt.
- Folgen: Die Beklagten müssen die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, und das Urteil des Amtsgerichts mit der 50 %-Haftungsquote ist rechtskräftig und vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Ein alltäglicher Albtraum: Unfall im Kreisverkehr
Jeder Autofahrer kennt die Situation: Man nähert sich einem Kreisverkehr und muss in Sekundenschnelle entscheiden, wann man einfahren kann. Wer hat Vorfahrt? Ist die Lücke groß genug? Meistens geht alles gut. Doch was passiert, wenn es kracht und anschließend jeder Fahrer behauptet, der andere sei schuld? Wenn Aussage gegen Aussage steht und es keine eindeutigen Zeugen gibt, landet ein solcher Fall oft vor Gericht. Genau das ist hier geschehen, und das Landgericht Lübeck musste eine knifflige Frage klären: Wer haftet, wenn sich der genaue Unfallhergang in einem Kreisverkehr nicht mehr aufklären lässt?
Zwei Fahrer, zwei Geschichten: Wie kam es zum Streit vor Gericht?
Der Unfall selbst ereignete sich in einem mehrspurigen Kreisverkehr….