Ein Sturz über Gabelstapler-Zinken in einem Baumarkt wurde zum Zankapfel vor Gericht. Ein Kunde verletzte sich und forderte Schadensersatz vom Betreiber, der jede Schuld von sich wies. Wie sicher muss ein Baumarkt seine abgestellten Geräte absichern, damit Kunden dort gefahrlos einkaufen können? Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 68/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Lübeck
- Datum: 02.05.2024
- Aktenzeichen: 14 S 68/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrssicherungspflicht, Schadensersatz nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Person, die in einem Baumarkt über die Gabelzinken eines abgestellten Gabelstaplers gestolpert ist und Schadensersatzansprüche geltend machte. Sie legte Berufung gegen die erstinstanzliche Klageabweisung ein.
- Beklagte: Ein Baumarkt, in dessen Räumlichkeiten der Unfall passierte und der sich gegen die Schadensersatzansprüche verteidigte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Klägerin stürzte in einem Baumarkt über die Gabelzinken eines abgestellten Gabelstaplers und verlangte Schadensersatz. Das Amtsgericht hatte ihre Klage bereits abgewiesen, da es keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Baumarkt sah.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der Baumarkt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, indem die Gabelzinken des abgestellten Gabelstaplers möglicherweise nicht vollständig auf dem Boden auflagen, und ob der Klägerin dadurch Schadensersatz zusteht.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Lübeck wurde zurückgewiesen.
- Begründung: Das Gericht befand, dass der Gabelstapler samt seiner Gabel im Baumarkt deutlich sichtbar war und von einem durchschnittlich aufmerksamen Kunden umgangen werden konnte. Es stellte fest, dass keine allgemeine Pflicht besteht, Gabelzinken vollständig und lückenlos auf dem Boden aufliegen zu lassen, da auch ein kleiner Spalt nur eine abstrakte Stolpergefahr darstellt. Weitere Sicherungsmaßnahmen waren unter diesen Umständen nicht notwendig.
- Folgen: Die Klägerin erhält keinen Schadensersatz und muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Der Fall vor Gericht
Ein alltäglicher Einkauf mit unerwarteten Folgen: Der Sturz über Gabelstapler-Zinken
Wer in einem großen Baumarkt einkauft, kennt das Bild: Hohe Regale, breite Gänge und oft auch schweres Gerät wie Hubwagen oder Gabelstapler, die zum Transport von Paletten genutzt werden. Meist stehen diese Geräte am Rand der Gänge und man schenkt ihnen kaum Beachtung. Doch was passiert, wenn ein solches Gerät zu einer Unfallursache wird? Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Kunde über die Zinken eines Gabelstaplers stolpert und sich verletzt? Genau diese Frage musste das Landgericht Lübeck in einem Urteil klären.
Von der ersten Klage zur zweiten Instanz: Der Weg durch die Gerichte
Eine Kundin war in den Räumlichkeiten eines Baumarktes über die Gabelzinken eines abgestellten Gabelstaplers gestolpert und hatte sich dabei verletzt. Sie war der Ansicht, der Baumarkt sei für ihren Unfall verantwortlich und verklagte das Unternehmen auf Schadensersatz. Ein solcher Schadensersatz kann zum Beispiel die Zahlung eines Schmerzensgeldes umfassen, also einer finanziellen Entschädigung für erlittene Schmerzen und Leiden. Doch die erste Runde vor Gericht, vor dem Amtsgericht Lübeck, verlor die Kundin….