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Morscher Zaun auf Grundstücksgrenze – Beseitigungsanspruch

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Ein unerwartetes Ende eines Nachbarschaftsstreits um einen Gartenzaun stellte die Gerichte vor eine knifflige Frage. Nachdem ein Nachbar mit dem Abriss seines Jägerzauns drohte und die anderen umgehend gerichtliche Hilfe suchten, gab der Drohende überraschend schnell nach. Obwohl der Zaun damit gerettet schien, blieb die Frage nach den bereits entstandenen Kosten offen. Wer trägt die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn eine Klage vorschnell eingereicht wird und der Streitgrund dann sofort verschwindet? Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 T 46/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Lübeck
  • Datum: 12.02.2025
  • Aktenzeichen: 14 T 46/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht (Kostenentscheidung, Einstweilige Verfügung)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Grundstücksnachbarn, die einen gerichtlichen Antrag gestellt hatten, um der Nachbarin zu untersagen, einen Jägerzaun zu entfernen. Sie legten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts ein.
  • Beklagte: Eine Grundstücksnachbarin, die die Kläger ursprünglich zur Zaunentfernung aufgefordert hatte, später aber erklärte, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Beklagte forderte ihre Nachbarn, die Kläger, auf, einen Zaun zu entfernen. Daraufhin beantragten die Kläger eine einstweilige Verfügung, um den Abbau zu verhindern. Kurz nach der Antragstellung erklärte die Beklagte, den Zaun doch nicht zu entfernen, woraufhin das Verfahren für beendet erklärt wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, wer die Kosten für das beendete Verfahren tragen muss, nachdem die Beklagte ihre ursprüngliche Absicht geändert hatte und die Kläger ohne vorherige Abmahnung einen gerichtlichen Antrag gestellt hatten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht wies die Beschwerde der Kläger zurück und bestätigte, dass diese die Kosten des gesamten Verfahrens tragen müssen.
  • Begründung: Das Gericht sah keinen ausreichenden Anlass für die Kläger, sofort gerichtliche Schritte einzuleiten. Die Beklagte hatte zwar eine Aufforderung geschickt, aber kurz darauf, nach der Antragstellung, ihren Willen zum Ausdruck gebracht, von der Zaunentfernung Abstand zu nehmen. Die Kläger hätten nach Ansicht des Gerichts zuerst versuchen müssen, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären oder eine Stellungnahme der Beklagten abzuwarten.
  • Folgen: Die Kläger tragen sowohl die Kosten des ursprünglichen Verfahrens vor dem Amtsgericht als auch die Kosten des nachfolgenden Beschwerdeverfahrens vor dem Landgericht.

Der Fall vor Gericht


Streit am Gartenzaun: Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn der Streit plötzlich endet?

Jeder, der ein Grundstück oder auch nur einen Balkon neben einem Nachbarn hat, kennt es: Meinungsverschiedenheiten sind fast unvermeidlich. Ein besonders häufiger Streitpunkt ist der Zaun, der zwei Grundstücke voneinander trennt. Was passiert aber, wenn ein solcher Streit eskaliert, vor Gericht landet und dann plötzlich von einer Seite beigelegt wird? Wer muss dann für die bereits entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen? Genau diese Frage musste das Landgericht Lübeck in einem Fall klären, der mit einem einfachen Jägerzaun begann.

Der Weg vor Gericht: Vom Briefwechsel zum Eilantrag

Die Geschichte beginnt mit zwei benachbarten Grundstücken, getrennt durch einen Jägerzaun….


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