Anwaltskosten nach einem eingestellten Bußgeldverfahren: Ein Autofahrer wehrte sich erfolgreich gegen einen Vorwurf, doch der wahre Kampf um die Kosten begann erst danach. Obwohl die Justiz den Fall zu seinen Gunsten fallen ließ, weigerte sich die Staatskasse, die komplette Anwaltsrechnung zu begleichen. Dieser Streit zwischen Bürger und Behörde landete vor Gericht und warf die Frage auf, was im Rechtsstreit wirklich als „notwendige“ Ausgabe gilt. Wann sind Anwaltsgebühren angemessen und wer entscheidet darüber, was der Staat erstatten muss? Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 Qs 118/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Leipzig
- Datum: 09.04.2024
- Aktenzeichen: 13 Qs 118/24
- Verfahrensart: Sofortige Beschwerde
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Kostenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Betroffene, der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegte und nach Verfahrenseinstellung die Erstattung seiner Anwaltskosten und Auslagen beantragte. Er legte später Beschwerde gegen die Kürzung dieser Kosten ein.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Betroffene erhielt einen Bußgeldbescheid wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. Nach seinem Einspruch und einer Hauptverhandlung stellte das Amtsgericht Grimma das Verfahren ein. Der Betroffene beantragte die Erstattung seiner Anwaltskosten, die jedoch vom Amtsgericht nur teilweise festgesetzt wurden, woraufhin er Beschwerde einlegte.
- Kern des Rechtsstreits: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die vom Betroffenen beantragten Anwaltsgebühren und Auslagen nach der Einstellung eines Bußgeldverfahrens in voller Höhe erstattungsfähig sind, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Gebühren und des Anspruchs auf eine sogenannte Befriedungsgebühr.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Grimma wurde als unbegründet abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht befand, dass die beantragten Gebühren überhöht waren, da das Verfahren als unterdurchschnittlich eingestuft wurde und die Mittelgebühr ausreichend sei. Eine Befriedungsgebühr wurde verneint, da diese nach Durchführung einer Hauptverhandlung grundsätzlich nicht mehr entsteht, selbst wenn das Verfahren später eingestellt wird.
- Folgen: Der Betroffene muss die Kosten seiner Beschwerde tragen. Es bleibt bei der vom Amtsgericht festgesetzten, geringeren Kostenerstattung.
Der Fall vor Gericht
Wer zahlt den Anwalt, wenn der Staat einen Fehler macht?
Jeder Autofahrer kennt die Sorge: ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine Geschwindigkeitskontrolle oder ein Glas Wein zu viel am Abend zuvor. Schnell kann ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landen. Oft stellt sich dann die Frage: Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten? Was passiert mit den Kosten, wenn sich am Ende herausstellt, dass der Vorwurf unberechtigt war und das Verfahren eingestellt wird? Man würde annehmen, dass der Staat dann vollständig für die Anwaltskosten aufkommen muss. Ein Beschluss des Landgerichts Leipzig zeigt jedoch, dass die Antwort komplizierter ist und nicht jede vom Anwalt gestellte Rechnung vom Staat übernommen wird.
Vom Bußgeldbescheid zur Gerichtsverhandlung
Einem Fahrer wurde vorgeworfen, mit einer zu hohen Alkoholkonzentration im Atem ein Fahrzeug geführt zu haben….