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Abnahme Gemeinschaftseigentum – Gerichtsstand

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Die Wahl des richtigen Gerichts bei einem Streit um Mängel am Gemeinschaftseigentum einer Eigentumswohnung birgt oft unerwartete Fallstricke. Eine Baufirma verklagte einen Eigentümer auf Abnahme von Dach und Treppenhaus, obwohl sich die Immobilie in einer anderen Stadt befand als die Streitparteien. Musste das Gericht am Wohnort des Beklagten verhandeln, oder war der Standort der Immobilie entscheidend für die Frage, wer überhaupt urteilen durfte? Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 267/19 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Limburg
  • Datum: 21.04.2020
  • Aktenzeichen: 4 O 267/19
  • Verfahrensart: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Zivilprozessrecht, Gerichtsverfassungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Partei, die als Bauträger eine Klage gegen einen Wohnungseigentümer eingereicht hat, um dessen Abnahmeerklärung für Gemeinschaftseigentum zu erhalten.
  • Beklagte: Ein Wohnungseigentümer, gegen den die Klage gerichtet war und dessen Ansprüche auf dem Vertrag zum Erwerb seines Sondereigentums basierten.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin verlangte von dem beklagten Wohnungseigentümer die Abnahme des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentumsanlage. Die Ansprüche der Klägerin ergaben sich aus dem Vertragsverhältnis, durch das der Beklagte sein Sondereigentum erworben hatte.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale juristische Streitpunkt war die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts Limburg für einen Rechtsstreit zwischen einem Dritten (der Klägerin) und einem Wohnungseigentümer, bei dem es um Gemeinschafts- und Sondereigentum ging.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Limburg erklärte sich für örtlich unzuständig. Es verwies den Rechtsstreit an das Landgericht Köln.
  • Begründung: Die Unzuständigkeit ergab sich aus § 43 Nr. 5 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), der eine Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Ort des streitgegenständlichen Grundstücks vorsieht. Da dieses Grundstück im Bezirk des Landgerichts Köln liegt und die Klage einen Dritten gegen einen Wohnungseigentümer bezüglich gemeinschafts- oder sondereigentumsbezogener Ansprüche betrifft, war nur das Gericht am Belegenheitsort zuständig.
  • Folgen: Der Rechtsstreit wird vom Landgericht Limburg an das Landgericht Köln zur weiteren Bearbeitung verwiesen.

Der Fall vor Gericht


Streit um Baumängel: Wenn der Wohnort nicht über das zuständige Gericht entscheidet

Wer eine neue Wohnung kauft, hofft auf ein perfektes Zuhause. Doch was passiert, wenn nach dem Einzug Mängel an den gemeinschaftlich genutzten Teilen des Hauses, wie dem Dach oder dem Treppenhaus, sichtbar werden? Oftmals kommt es dann zum Streit mit der Baufirma. Ein zentraler Punkt ist dabei die sogenannte Abnahme, also die formelle Bestätigung des Käufers, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Weigert sich ein Eigentümer, diese Abnahme zu erklären, landet der Fall nicht selten vor Gericht. Doch vor welchem Gericht eigentlich? Muss man am Wohnort des Beklagten klagen oder gibt es eine andere Regel? Ein solcher Fall landete vor dem Landgericht Limburg und beleuchtet eine grundlegende Frage, die für viele Immobilieneigentümer von Bedeutung ist: Welches Gericht ist für Streitigkeiten rund um eine Eigentumswohnung zuständig?…


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