Ein Frühlingswind blies die Gülle eines Landwirts direkt von der Straße auf das benachbarte Grundstück einer Ferienanlage. Plötzlich waren Pool, Terrasse und Garten mit der unangenehmen Fracht bedeckt. Ein kostspieliger Streit entbrannte über die Frage, wer für die aufwendige Reinigung und den entstandenen Schaden aufkommen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 1063/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Kempten
- Datum: 23.12.2024
- Aktenzeichen: 12 O 1063/24
- Rechtsbereiche: Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (StVG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Betreiberin von Ferienwohnungen, der Schadensersatzansprüche der Grundstückseigentümer abgetreten wurden.
- Beklagte: Landwirt und Halter eines Traktors mit Güllefass, dessen Haftpflichtversicherung die Zahlung zunächst ablehnte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Beklagte sprühte Gülle von einer öffentlichen Straße auf eine angrenzende Wiese. Aufgrund starker Winde gelangte dabei eine große Menge Gülle auf das benachbarte Grundstück der Klägerin, das Ferienwohnungen beherbergt, und verunreinigte Pool, Garten, Terrassen, Fenster und Fassade.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Beklagte für die Gülleverunreinigung des Grundstücks der Klägerin schadensersatzpflichtig ist. Zentral war die Anwendbarkeit der verschuldensunabhängigen Haftung nach dem Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (StVG) für einen Traktor mit Güllefass während des Ausbringens von Gülle auf einer öffentlichen Straße.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 15.684,89 Euro zuzüglich Zinsen an die Klägerin sowie zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits. Ein Teil der Klage wurde abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung mit der verschuldensunabhängigen Haftung des Beklagten nach dem Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (§ 7 Abs. 1 StVG). Der Schaden sei „beim Betrieb“ des Traktors entstanden, da dieser als fahrbare Arbeitsmaschine während der Fahrt bestimmungsgemäß Gülle ausbrachte und der Fahrvorgang die Verteilung maßgeblich beeinflusste. Die abgetretenen Ansprüche der Grundstückseigentümer wurden der Klägerin zugesprochen, die geltend gemachte Schadenshöhe wurde weitestgehend als nachgewiesen und erforderlich anerkannt.
- Folgen: Der Beklagte muss den zugesprochenen Schadensersatzbetrag an die Klägerin zahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Gülleunfall an der Grundstücksgrenze: Wer zahlt für die Verunreinigung?
Ein sonniger Frühlingstag auf dem Land kann schnell zu einem nachbarschaftlichen Alptraum werden. Was passiert, wenn ein Landwirt sein Feld düngt, der Wind aber ungünstig steht und die Gülle auf dem Nachbargrundstück landet? Wer muss für die aufwendige Reinigung, den kaputten Pool und den Ärger mit Feriengästen aufkommen? Genau diese Fragen musste das Landgericht Kempten in einem detaillierten Urteil klären. Der Fall zeigt, wie schnell aus alltäglicher landwirtschaftlicher Arbeit ein komplexer Rechtsstreit werden kann.
Ein Frühlingstag endet in einer kostspieligen Sauerei
Am 5. April 2023 fuhr ein Landwirt, der Beklagte in diesem Fall, mit seinem Traktor und einem angehängten Güllefass eine öffentliche Straße entlang. Sein Ziel war es, eine Wiese auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu düngen….