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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Nachweis HWS-Verletzung bei atypischer Unfallkonstellation

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Ein alltäglicher Auffahrunfall, doch für den Busfahrer soll er dramatische Folgen gehabt haben: Er forderte hohe Summen für schwere Verletzungen. Vor Gericht entbrannte der Streit, ob die beklagten Leiden tatsächlich eine Folge des Aufpralls waren. Die detaillierte Schilderung des Hergangs wurde dabei zum entscheidenden Punkt – denn sie stieß nicht nur auf Widersprüche, sondern auch auf die unbestechlichen Gesetze der Physik. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 330/18 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Karlsruhe
  • Datum: 18.03.2022
  • Aktenzeichen: 6 O 330/18
  • Verfahrensart: Zivilverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Fahrer eines verunfallten Kraftomnibusses, der Schmerzensgeld und Schadensersatz forderte.
  • Beklagte: Die Halterin des unfallverursachenden Pkw und die Haftpflichtversicherung des Pkw.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Es ging um einen Verkehrsunfall, bei dem der Pkw der Beklagten mit einem stehenden Kraftomnibus kollidierte, dessen Fahrer der Kläger war.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob die vom Kläger nach dem Unfall behaupteten Verletzungen tatsächlich durch diesen Unfall verursacht wurden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Klage des Busfahrers auf Schmerzensgeld und Schadensersatz vollständig ab. Der Kläger musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
  • Begründung: Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass der Kläger bei dem Unfall tatsächlich verletzt wurde. Seine Angaben zum Unfallhergang waren widersprüchlich und wurden durch unfallanalytische Gutachten sowie ärztliche Befunde nicht bestätigt.
  • Folgen: Der Kläger erhält keine Entschädigung für die behaupteten Verletzungen und muss die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.

Der Fall vor Gericht


Streit um Verletzungen nach Verkehrsunfall: Wenn die Physik der eigenen Geschichte widerspricht

Ein Auffahrunfall ist schnell passiert. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, und schon kracht es. In den meisten Fällen ist die Schuldfrage schnell geklärt. Aber was passiert, wenn die Folgen des Unfalls nicht so klar sind? Wenn jemand über starke Schmerzen klagt, die von außen nicht sichtbar sind? Genau um diese schwierige Frage ging es in einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Es zeigt eindrücklich, worauf es ankommt, wenn ein Gericht entscheiden muss, ob eine behauptete Verletzung tatsächlich durch einen Unfall verursacht wurde.

Der Unfall: Ein Auto trifft auf einen geparkten Bus

Die Ausgangssituation war eigentlich unkompliziert. Am 21. Juli 2015 stand ein Linienbus auf einem Parkstreifen. Der Fahrer des Busses, nennen wir ihn Herr M., befand sich im Inneren des Fahrzeugs. Eine Autofahrerin übersah den stehenden Bus und prallte mit ihrem Pkw gegen dessen Heck. Die grundsätzliche Verantwortung für den Zusammenstoß war schnell klar. Die Fahrzeughalterin und deren Haftpflichtversicherung, also das Unternehmen, das für Schäden durch das Auto aufkommen muss, waren sich einig, dass sie für den Unfall grundsätzlich haften. Doch genau hier endete die Einigkeit. Der Busfahrer Herr M. gab an, durch den Aufprall schwer verletzt worden zu sein. Er forderte von der Fahrzeughalterin und der Versicherung eine hohe Summe als Schmerzensgeld, eine finanzielle Entschädigung für erlittenes Leid. Konkret verlangte er 80.000 Euro….


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