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Verkehrsunfall – Erstattung Privatgutachterkosten für mangelhaftes Schadensgutachten

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Ein unscheinbarer Auffahrunfall auf der A5 bei Karlsruhe entwickelte sich zu einem komplexen Fall, der den wahren Wert eines Spezialkrans infrage stellte. Ein erstes Gutachten taxierte den Schaden an dem seltenen Anbauteil auf eine Höhe, die bei den Beteiligten für erhebliche Verwunderung sorgte. Nun musste ein Gericht klären, wie viel ein solches Bauteil wirklich wert ist – und wer am Ende die Kosten für ein offenbar fehlerhaftes Gutachten tragen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 82/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Karlsruhe
  • Datum: 22.11.2024
  • Aktenzeichen: 6 O 82/24
  • Verfahrensart: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümerin eines Lkws mit Spezialkran, der bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde und Schadensersatz forderte.
  • Beklagte: Die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Lkws, die die Klage abweisen wollte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Auf der Autobahn 5 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein Lkw des Beklagten auf den Lkw der Klägerin auffuhr. Dabei wurde ein an dem klägerischen Fahrzeug angebrachter Spezialkran beschädigt.
  • Kern des Rechtsstreits: Hauptstreitpunkte waren die Frage der alleinigen Haftung des Beklagten für den Auffahrunfall sowie die genaue Höhe des zu ersetzenden Schadens am Spezialkran der Klägerin, insbesondere dessen Wiederbeschaffungswert und die Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 8.870,00 EUR Schadenersatz für den beschädigten Kran und 1.054,10 EUR für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Zudem muss der Beklagte die Klägerin von den Kosten eines Privatgutachtens freistellen. Die restliche Klage wurde abgewiesen, und die Prozesskosten wurden mehrheitlich der Klägerin auferlegt.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte zu 100 % für den Unfall haftet, da es sich um einen Auffahrunfall handelte und die Betriebsgefahr des klägerischen Lkws hinter der Unfallverursachung durch den Beklagten zurücktrat. Der Schaden am Kran wurde auf Basis eines Wiederbeschaffungswertes von 10.000,00 EUR abzüglich Restwert berechnet. Die Kosten des Privatgutachtens sind trotz Mängeln erstattungsfähig, da dessen Beauftragung zur Geltendmachung des Anspruchs erforderlich und zweckmäßig war.
  • Folgen: Der Beklagte muss einen Teil des geforderten Schadensersatzes, die vorgerichtlichen Anwaltskosten sowie die Kosten des Privatgutachtens tragen. Die Klägerin erhält jedoch nur einen geringeren Betrag als ursprünglich gefordert und trägt den Großteil der Prozesskosten selbst. Das Urteil ist unter Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Ein Lkw-Unfall auf der Autobahn: Wer zahlt für den kaputten Spezialkran?

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und wirft oft komplizierte Fragen auf. Meist geht es nicht nur darum, wer Schuld hat, sondern vor allem darum, wie hoch der entstandene Schaden ist. Besonders schwierig wird es, wenn spezielle Anbauteile wie ein Ladekran beschädigt werden, für die es keinen einfachen Gebrauchtmarkt gibt. Ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe beleuchtet genau solch einen Fall und zeigt, wie Gerichte den wahren Wert eines Schadens ermitteln und wer am Ende für ein fehlerhaftes Gutachten aufkommen muss.

Was genau war passiert?…


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