Ein stiller Gang über den Friedhof kann jäh enden, wenn der Boden nachgibt. Genau das erlebte eine Frau, die über eine lockere Schachtabdeckung stürzte und die zuständige Gemeinde zur Rechenschaft ziehen wollte. Im Zentrum des juristischen Tauziehens stand dabei die Frage, wie weit die Verkehrssicherungspflicht einer Kommune reicht und wann sie für Unfälle haftet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 17/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Kleve
- Datum: 30.09.2020
- Aktenzeichen: 1 O 17/20
- Verfahrensart: Zivilklage auf Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Amtshaftungsrecht, Verkehrssicherungspflicht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Person, die Schmerzensgeld und die Feststellung weiterer Ersatzpflichten nach einem Sturz auf einem Friedhof forderte.
- Beklagte: Eine Gemeinde, die wegen einer angeblichen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf einem ihrer Friedhöfe auf Schmerzensgeld verklagt wurde.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Klägerin forderte Schmerzensgeld und Schadensersatz von einer Gemeinde. Sie behauptete, auf einem Friedhof der Gemeinde in einen nicht ordnungsgemäß gesicherten Schacht gestürzt zu sein, weil dessen Abdeckplatte nachgegeben habe.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die beklagte Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht auf einem Friedhof verletzt hatte, indem eine Schachtabdeckung angeblich unsicher war, und ob die Klägerin deshalb Anspruch auf Schmerzensgeld hatte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht wies die Klage der Klägerin vollständig ab. Die Klägerin musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
- Begründung: Das Gericht befand, dass die Klägerin keine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder Amtspflicht durch die Gemeinde beweisen konnte. Die regelmäßigen Kontrollen der Friedhofswege und der Schachtabdeckung durch die Gemeindemitarbeiter wurden als ausreichend erachtet. Es gab keine Anhaltspunkte für eine Gefahr durch Mängel an der Abdeckung.
- Folgen: Da die Klage abgewiesen wurde, hat die Klägerin keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, zukünftige Schadensersatzzahlungen oder die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten.
Der Fall vor Gericht
Sturz auf dem Friedhof: Wann haftet eine Gemeinde für eine lockere Schachtabdeckung?
Jeder von uns geht täglich über öffentliche Wege, sei es im Park, auf dem Gehweg oder, wie in diesem Fall, auf einem Friedhof. Man verlässt sich darauf, dass diese Wege sicher sind. Doch was passiert, wenn man stolpert oder stürzt, weil eine Gehwegplatte locker ist oder eine Abdeckung nachgibt? Ist dann automatisch die Stadt oder die Gemeinde schuld? Ein Urteil des Landgerichts Kleve beleuchtet genau diese Frage und zeigt, unter welchen Umständen eine Gemeinde haftbar gemacht werden kann – und wann eben nicht.
Der Vorfall: Ein unerwarteter Sturz und die Folgen
Eine Frau besuchte im März 2019 gemeinsam mit ihrer Tochter das Familiengrab auf einem Friedhof, der von einer Gemeinde verwaltet wird. Auf dem Rückweg zum Ausgang passierten die beiden eine Engstelle auf einem der Wege. Dort befand sich neben dem Weg eine geriffelte Stahlplatte, die einen Schacht für die Regenentwässerung abdeckte. Die Frau, die in diesem Fall als Klägerin vor Gericht zog, gab an, dass sie auf diese Platte treten musste. In diesem Moment habe die Platte nachgegeben und sie sei in den darunterliegenden Schacht gestürzt….