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Unfallversicherung – unfallbedingte Invalidität bei Ruptur vorgeschädigter Patellasehne

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Ein einfacher Sturz an einer Rolltreppe – und die Hoffnung auf eine hohe Auszahlung aus der privaten Unfallversicherung. Doch als ein Mann nach einem schweren Sehnenriss eine enorme Summe forderte, verweigerte sein Versicherer die Zahlung. Das Landgericht Ingolstadt musste klären, ob nicht ein heimlicher Vorschaden die entscheidende Ursache für die Verletzung war und somit die Leistung der Unfallversicherung ausschloss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 O 307/23 Ver | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Ingolstadt
  • Datum: 28.01.2025
  • Aktenzeichen: 21 O 307/23 Ver
  • Verfahrensart: Schriftliches Verfahren

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Forderte Leistungen aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag, darunter Invaliditätskapital und eine monatliche Unfallrente, sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, da er infolge eines Sturzes eine unfallbedingte Invalidität von mindestens 50 % geltend machte.
  • Beklagte: Private Unfallversicherung, die die Klageabweisung beantragte und bestritt, dass eine dauerhafte, unfallbedingte Beeinträchtigung oder eine Invalidität im Sinne der Versicherungsbedingungen vorlag.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Zwischen dem Kläger und der Beklagten bestand ein Vertrag über eine private Unfallversicherung. Der Kläger stürzte im August 2020 an einer Rolltreppe und erlitt einen Teil-Patellarsehnenabriss am rechten Kniegelenk.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob dem Kläger nach diesem Sturz Leistungen aus seinem privaten Unfallversicherungsvertrag zustanden, insbesondere ein Invaliditätskapital und eine monatliche Unfallrente, da er eine unfallbedingte Invalidität von mindestens 50 % behauptete.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde vollständig abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • Begründung: Das Gericht konnte sich auf Grundlage der vorliegenden Sachverständigengutachten nicht davon überzeugen, dass beim Kläger eine unfallbedingte Invalidität von mindestens 50 % eingetreten war. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass die Patellarsehne des Klägers bereits einen erheblichen Vorschaden aufwies, der überwiegend ursächlich für die Ruptur war.
  • Folgen: Der Kläger erhält keine der beanspruchten Leistungen aus der Unfallversicherung und muss die entstandenen Gerichtskosten übernehmen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Sturz an der Rolltreppe: Warum ein Unfall nicht immer zur Zahlung der Versicherung führt

Jeder, der eine private Unfallversicherung abschließt, tut dies in der Hoffnung, im Ernstfall abgesichert zu sein. Man stellt sich vor: Nach einem Unfall, der zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führt, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe oder eine monatliche Rente. Doch was passiert, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert? Ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt zeigt, dass der Unfall selbst nicht immer der entscheidende Faktor ist. Manchmal spielt der Gesundheitszustand vor dem Unfall eine viel größere Rolle, als man annehmen würde.

Der Weg vor das Gericht: Ein Mann fordert Geld von seiner Unfallversicherung

Ein Mann, im Folgenden „der Kläger“ genannt, stürzte im August 2020 an einer Rolltreppe. Bei diesem Sturz riss seine Patellarsehne am rechten Knie – das ist die starke Sehne, die die Kniescheibe mit dem Schienbein verbindet….


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