Ein wohlmeinender Freundschaftsdienst mutierte für ein Ehepaar zum Albtraum, als der zu betreuende Hund ihrer Verwandten die Wohnung durch eine schwere Krankheit in ein Chaos verwandelte. Wer für die hohen Reinigungskosten aufkommt, schien auf den ersten Blick klar, doch das Gericht belehrte alle eines Besseren. Es ging um die komplexe Frage der Tierhalterhaftung bei unkontrollierbaren Schäden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 331/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Hof
- Datum: 24.07.2020
- Aktenzeichen: 11 O 331/19
- Verfahrensart: Zivilrechtliches Verfahren
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Tierhalterhaftung, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die gemeinschaftlichen Eigentümer eines Anwesens, die den Hund des Beklagten zur vorübergehenden Pflege in ihrer Wohnung hatten und Schadensersatz für verursachte Schäden forderten.
- Beklagte: Der Vater einer der Klägerinnen und Halter des Hundes, der die Abweisung der Klage beantragte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Kläger hatten den Hund des Beklagten zur vorübergehenden Pflege in ihrer Wohnung aufgenommen. Dort verursachte der Hund aufgrund einer Krankheit großflächige Schäden an Wänden, Böden und Möbeln durch unkontrolliert abgesetzten, blutigen Kot.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob der Beklagte als Tierhalter für die entstandenen Schäden haften muss, insbesondere unter dem Aspekt der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB, obwohl der Hund den Kotabsatz aufgrund einer Krankheit nicht kontrollieren konnte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage der Kläger wurde abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.
- Begründung: Das Gericht verneinte eine Haftung des Beklagten. Eine Tierhalterhaftung nach § 833 BGB scheiterte daran, dass sich keine Typische Tiergefahr realisiert habe, da der unkontrollierte Kotabsatz des kranken Hundes kein steuerbares tierisches Verhalten darstelle.
- Folgen: Die Kläger erhalten keinen Schadensersatz vom Beklagten. Sie müssen zudem die Hälfte der Verfahrenskosten tragen.
Der Fall vor Gericht
Ein Freundschaftsdienst mit teuren Folgen: Wer zahlt, wenn der Hund krank wird?
Viele Menschen kennen die Situation: Freunde oder Familienmitglieder fahren in den Urlaub und bitten darum, in dieser Zeit auf ihr geliebtes Haustier aufzupassen. Meistens ist das eine unkomplizierte Gefälligkeit, die man gerne übernimmt. Aber was passiert, wenn das Tier während der Betreuung plötzlich krank wird und einen erheblichen Schaden in der Wohnung anrichtet? Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Hof befassen, nachdem ein Hund während der Urlaubsbetreuung die Wohnung seiner Aufpasser großflächig verunreinigt hatte.
Der Vorfall: Eine nächtliche Katastrophe in der Wohnung
Die Ausgangslage war eine typische familiäre Vereinbarung. Die Eigentümer einer Wohnung, ein Ehepaar, hatten sich bereit erklärt, den Hund des Vaters der Ehefrau bei sich aufzunehmen, während dieser verreist war. Es handelte sich also um eine Gefälligkeit innerhalb der Familie. In einer Nacht im Juni 2018 ließen die Wohnungseigentümer den Hund für einige Stunden allein. Als die Ehefrau gegen 4:30 Uhr morgens zurückkehrte, bot sich ihr ein schockierendes Bild: Der Hund hatte Wände, Böden und Möbel großflächig mit blutigem Kot verschmiert….