Der Streit um die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung ist ein Dauerbrenner zwischen Patienten und ihrer privaten Krankenversicherung. Ein Versicherter wollte vorab gerichtlich klären lassen, ob seine teuren Therapien wirklich unumgänglich waren, bevor er um die Kosten klagt. Doch die Richter lehnten seinen Wunsch ab – mit weitreichenden Folgen für ähnliche Fälle. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 OH 1682/21 Ver | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Ingolstadt
- Datum: 25.02.2022
- Aktenzeichen: 21 OH 1682/21 Ver
- Verfahrensart: Selbständiges Beweisverfahren (Beschluss)
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Antragsteller, der die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens beantragte.
- Beklagte: Die Antragsgegnerin, die die Abweisung des Antrags forderte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Antragsteller beantragte ein selbständiges Beweisverfahren, um durch ein medizinisches Sachverständigengutachten feststellen zu lassen, ob bereits durchgeführte Heilbehandlungen objektiv medizinisch notwendig waren.
- Kern des Rechtsstreits: Die Kernfrage war, ob ein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung der medizinischen Notwendigkeit vergangener Behandlungen angeordnet werden kann, wenn keine Gefahr des Beweismittelverlusts besteht und die Fragestellung nur einen Teil eines möglichen späteren Rechtsstreits betrifft.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens wurde zurückgewiesen. Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen.
- Begründung: Das Gericht wies den Antrag als unzulässig zurück, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein selbständiges Beweisverfahren nicht erfüllt waren. Es lag weder eine Zustimmung der Antragsgegnerin noch die Gefahr eines Beweismittelverlusts vor. Auch das erforderliche rechtliche Interesse fehlte, da die begehrte Feststellung nur einen Teilaspekt eines potenziellen Hauptprozesses betraf und dessen Vermeidung nicht dienen konnte.
- Folgen: Das beantragte Beweisverfahren fand nicht statt, und der Antragsteller musste die Kosten des Verfahrens tragen. Eine Klärung der medizinischen Notwendigkeit könnte nur im Rahmen eines regulären Gerichtsverfahrens erfolgen.
Der Fall vor Gericht
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Streit mit der Versicherung: Wann ein Gutachten vor einer Klage nicht möglich ist
Viele Menschen kennen die Situation: Nach einer ärztlichen Behandlung flattert die Rechnung ins Haus. Man reicht sie bei der privaten Krankenversicherung ein und erwartet die Erstattung. Doch dann kommt die böse Überraschung: Die Versicherung weigert sich zu zahlen. Die Begründung lautet oft, die durchgeführte Behandlung sei nicht „medizinisch notwendig“ gewesen. Für den Patienten beginnt damit oft ein langer und nervenaufreibender Streit. In einem solchen Fall stand ein Patient vor der Frage, wie er seine Ansprüche am besten durchsetzen kann. Der Patient hatte sich für einen besonderen Weg entschieden. Anstatt sofort eine umfassende Klage auf Zahlung der Behandlungskosten einzureichen, wollte er vorab eine entscheidende Frage klären lassen. Er wollte, dass ein vom Gericht bestellter, neutraler medizinischer Gutachter bestätigt, dass seine Behandlungen aus ärztlicher Sicht absolut vertretbar und notwendig waren….