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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schwere Körperverletzung – Voraussetzungen – Verlust des Sehvermögens

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Was als Streit in einer Asylunterkunft begann, endete in einer Katastrophe für das Sehvermögen eines jungen Mannes. Denn ein Faustschlag entpuppte sich als brutaler Angriff mit einem spitzen Gegenstand, der das Opfer gezielt im Auge traf. Die Folgen: ein zertrümmertes Gesicht und eine lebenslange Beeinträchtigung. Ein Gerichtsurteil beleuchtet nun die verheerenden Auswirkungen dieser Gewalttat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ns 420 Js 11423/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Kempten
  • Datum: 20.10.2023
  • Aktenzeichen: 4 Ns 420 Js 11423/20
  • Verfahrensart: Strafrechtliches Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Staatsanwaltschaft (die eine Erhöhung des Strafmaßes beantragte); Adhäsionskläger (das verletzte Opfer, dessen zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche bestätigt wurden).
  • Beklagte: Angeklagter (der Täter, dessen Berufung gegen das ursprüngliche Urteil abgewiesen und dessen Strafmaß erhöht wurde).

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte griff das Opfer in einer Asylbewerberunterkunft unvermittelt mit einem spitzen, möglicherweise metallenen Gegenstand ins linke Auge und schlug ihm anschließend mehrfach ins Gesicht. Das Opfer erlitt schwere Gesichts- und Augenverletzungen, die zu einer massiven Sehbeeinträchtigung des linken Auges führten und die Gefahr der vollständigen Erblindung bergen.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die strafrechtliche Verurteilung des Angeklagten wegen versuchter schwerer und gefährlicher Körperverletzung, die Überprüfung und Erhöhung des Strafmaßes sowie die Klärung zivilrechtlicher Ansprüche des Opfers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht änderte das ursprüngliche Urteil ab und erhöhte die Freiheitsstrafe für den Angeklagten von zwei auf drei Jahre. Die Berufung des Angeklagten wurde abgewiesen. Dem Opfer (Adhäsionskläger) wurden dem Grunde nach Schmerzensgeld und die Pflicht zum Ersatz materieller und immaterieller Schäden zugesprochen.
  • Begründung: Das Gericht befand die Angaben des Angeklagten als unglaubwürdig und stützte sich auf die glaubhaften Aussagen des Opfers und der Zeugen sowie die überzeugenden Ausführungen eines medizinischen Sachverständigen. Die Straferhöhung erfolgte aufgrund der Schwere und Lebensgefährlichkeit der Tat, der anlasslosen Attacke und der dauerhaften, schwerwiegenden Folgen für das Opfer. Die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers wurden bestätigt, da die Verletzungen durch eine unerlaubte vorsätzliche Handlung des Angeklagten verursacht wurden.
  • Folgen: Das Opfer muss dauerhaft mit erheblichen Sehbeeinträchtigungen rechnen und ist von der vollständigen Erblindung auf einem Auge bedroht, wofür der Angeklagte finanziell haftet. Der Angeklagte wurde zu einer höheren Freiheitsstrafe verurteilt und trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.

Der Fall vor Gericht


Ein Faustschlag mit verheerenden Folgen: Gericht entscheidet über Angriff in Asylunterkunft

Ein Streit auf dem Flur, eine hitzige Diskussion, die in einer Handgreiflichkeit endet – solche Situationen sind leider Teil des Alltags. Doch was passiert, wenn ein Angriff nicht nur impulsiv, sondern gezielt und mit einem Gegenstand erfolgt? Wenn die Folgen nicht nur ein blaues Auge, sondern eine lebenslange Beeinträchtigung sind?…


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