Ein Parkrempler im Lübecker Gewerbegebiet schien ein klarer Fall für die Versicherung. Doch was wie ein alltäglicher Unfall aussah, entpuppte sich schnell als brisanter Verdacht auf Versicherungsbetrug. Die große Frage vor Gericht: Hatten die Beteiligten den Schaden nur inszeniert, um abzukassieren? Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 228/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Lübeck
- Datum: 02.05.2025
- Aktenzeichen: 10 O 228/23
- Verfahrensart: Schadensersatzklage im Zivilprozess
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kläger forderte Schadensersatz für sein beschädigtes Fahrzeug und Rechtsanwaltskosten. Er gab an, sein Fahrzeug sei beim Einparken von dem bei der Beklagten versicherten Fahrzeug übersehen und beschädigt worden.
- Beklagte: Die Beklagte bestritt den Anspruch und behauptete, der Unfall sei inszeniert gewesen. Dies bedeute, der Kläger habe in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger hatte sein Fahrzeug am Fahrbahnrand abgestellt. Ein bei der Beklagten haftpflichtversichertes Fahrzeug fuhr rückwärts dagegen und verursachte Schäden.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall hatte oder ob es sich um einen „gestellten Unfall“ handelte, bei dem der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage des Klägers wurde abgewiesen. Er muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
- Begründung: Das Gericht lehnte den Schadensersatzanspruch ab. Es sah eine hinreichende Anzahl von Indizien, die darauf hindeuteten, dass der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hatte, was einen Anspruch ausschließt.
- Folgen: Der Kläger erhält keinen Schadensersatz und muss die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen.
Der Fall vor Gericht
Ein alltäglicher Parkrempler mit einem Haken
Jeder Autofahrer kennt die Situation: Man hat sein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt und findet es später mit einer Delle oder einem Kratzer wieder. Im Idealfall hat der Verursacher einen Zettel hinterlassen oder die Polizei informiert. Wenn man den Verursacher kennt, ist der Ablauf meist klar: Man meldet den Schaden der gegnerischen Versicherung und erhält eine Entschädigung. Doch was passiert, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, weil sie glaubt, der ganze Unfall sei nur inszeniert gewesen? Genau diese Frage musste ein Gericht klären. Ein Mann, der Kläger, parkte seinen fast neuen Transporter vom Typ Fiat Ducato abends am Straßenrand in einem Lübecker Gewerbegebiet. Kurze Zeit später fuhr ein anderer Mann, der Zeuge, mit seinem älteren Hyundai i40 rückwärts gegen den geparkten Transporter. Ein scheinbar klarer Fall. Der Besitzer des Transporters ließ den Schaden von einem Sachverständigen schätzen und forderte die Reparaturkosten und eine Entschädigung für den Wertverlust von der Versicherung des Hyundai. Aber die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Ihr Verdacht: Der Unfall war kein Zufall, sondern eine abgesprochene Sache, um Geld von der Versicherung zu kassieren.
Der Weg vor das Gericht: Wer fordert was von wem?
Weil die Versicherung, die rechtlich als Beklagte bezeichnet wird, nicht zahlen wollte, zog der Eigentümer des beschädigten Transporters vor Gericht….