Ein kurzer Spaziergang mit dem Nachbarshund endete für einen Radfahrer im Sturz. Doch wer haftet eigentlich, wenn der Vierbeiner plötzlich den Weg kreuzt und der eigentliche Tierhalter gar nicht dabei ist? Ein bemerkenswertes Urteil aus Koblenz klärt nun, wann vermeintliche Nachbarschaftshilfe zum kostspieligen Problem werden kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 45/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Koblenz
- Datum: 21.01.2025
- Aktenzeichen: 13 S 45/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Haftungsrecht, Erbrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Machte Schadensersatzansprüche nach einem Fahrradunfall mit einem Hund geltend und war der Ansicht, der verstorbene Hundeführer habe grob fahrlässig gehandelt.
- Beklagte: Ist der Erbe des verstorbenen Hundeführers und trat den Ansprüchen entgegen, da der Verstorbene weder Tierhalter noch Tierhüter gewesen sei und kein schuldhaftes Verhalten vorlag.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz nach einem Fahrradunfall, der sich ereignete, als ein vom Erblasser geführter Hund den Fahrweg des Klägers kreuzte, woraufhin der Kläger stürzte und sein Fahrrad beschädigt wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Erbe des Verstorbenen für den Unfall haftet, insbesondere ob der Verstorbene als Tierhalter, Tieraufseher oder aufgrund eigenen schuldhaften Verhaltens haftbar war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil als unbegründet zurückzuweisen.
- Begründung: Der Kläger konnte nicht beweisen, dass der Erblasser Tierhalter oder vertraglicher Tieraufseher war, da das Gassi-Gehen als reine Gefälligkeit angesehen wurde. Es konnte auch kein schuldhaftes Verhalten des Erblassers festgestellt werden, da er den Hund an einer normalen Leine führte und dem Kläger eine erhöhte Aufmerksamkeit als Radfahrer zugemutet wurde.
- Folgen: Dem Kläger wird eine dreiwöchige Frist zur Stellungnahme zum beabsichtigten Beschluss eingeräumt. Das Gericht legte die Rücknahme der Berufung aus Kostengründen nahe.
Der Fall vor Gericht
Wenn der Hund eines Nachbarn einen Unfall verursacht: Wer haftet?
Viele kennen die Situation: Ein freundlicher Nachbar bittet darum, seinen Hund für einen Spaziergang mitzunehmen. Man tut ihm den Gefallen gerne. Doch was passiert, wenn genau bei diesem Spaziergang ein Unfall geschieht? Wer ist dann verantwortlich, wenn ein Radfahrer stürzt, weil der Hund plötzlich den Weg kreuzt? Muss derjenige, der den Hund nur aus Gefälligkeit an der Leine führt, für den Schaden aufkommen? Mit genau diesen Fragen musste sich das Landgericht Koblenz in einem Urteil befassen.
Ein Fahrradunfall und die Suche nach dem Verantwortlichen
An einem Dezembertag im Jahr 2020 kam es zu einem folgenschweren Vorfall. Ein Radfahrer war auf einem Weg unterwegs, als ein Hund, der von einem älteren Herrn namens D. ausgeführt wurde, seinen Fahrweg kreuzte. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, kollidierte mit dem Hund und stürzte. Sein Fahrrad wurde dabei beschädigt. Für den Radfahrer, den Kläger in diesem Verfahren, war die Sache klar: Herr D. habe den Hund an einer zu langen Leine geführt und damit grob fahrlässig gehandelt. Zeugen hätten ihn sogar schon früher darauf hingewiesen. Die Situation wurde jedoch komplizierter, da Herr D. nach dem Vorfall verstarb….