Was, wenn die vermeintliche Sicherheit eines 20-Jahres-Pachtvertrags plötzlich zerbricht? Ein Landgericht musste klären, ob eine beliebte Event-Location ihre mühsam aufgebaute Existenz räumen muss. Im Zentrum des Streits stand eine weitreichende Unterschrift, die der Vermieter plötzlich für ungültig erklärte und die sofortige Räumung forderte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 O 172/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Kiel
- Datum: 28.10.2022
- Aktenzeichen: 17 O 172/21
- Verfahrensart: Klageverfahren
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Pachtrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Klägerin, der Träger des „…“, ist die Vermieterin/Verpächterin einer Event-Location und Gastronomie. Sie wollte das Mietverhältnis beenden und die Räumlichkeiten zurückerhalten.
- Beklagte: Die Beklagte ist die Mieterin/Pächterin der Event-Location. Sie bestand auf der Gültigkeit des Mietvertrags und seiner langfristigen Verlängerung.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Klägerin und die Beklagte schlossen einen Mietvertrag über eine Event-Location. Streitpunkt war die Wirksamkeit einer langfristigen Vertragsverlängerung auf 20 Jahre, die durch einen Mitarbeiter der Klägerin unterzeichnet wurde. Die Klägerin erklärte die Anfechtung und Kündigung des Vertrages, da sie die Verlängerung für unwirksam hielt.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Miet-/Pachtverhältnis aufgrund der 20-jährigen Vertragsverlängerung wirksam fortbesteht oder ob es durch Anfechtung, Kündigung oder Formmängel beendet wurde. Dies betraf insbesondere die Vertretungsmacht des Unterzeichners auf Seiten der Klägerin und die Einhaltung der Schriftform.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht entschied, dass der Hauptmietvertrag wirksam ist und nicht beendet wurde. Die Klage der Klägerin auf Räumung der Kernflächen des Objekts wurde größtenteils abgewiesen. Die Beklagte muss lediglich einige bestimmte Räumlichkeiten und Gegenstände räumen, die nicht ursprünglich im Vertrag enthalten waren.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die 20-jährige Vertragsverlängerung wirksam ist, da der Vertreter der Klägerin diese nachweislich vereinbarte und das Schriftformerfordernis erfüllt wurde. Die zahlreichen Kündigungen der Klägerin wurden als unbegründet abgewiesen. Nur Räumlichkeiten und Gegenstände, die nicht explizit vom ursprünglichen Vertrag oder dessen wirksamer Verlängerung umfasst waren, müssen geräumt werden.
- Folgen: Der langjährige Mietvertrag bleibt bestehen. Die Klägerin muss den Großteil der Prozesskosten tragen, da sie mit ihrem Anliegen weitgehend unterlegen war. Die Beklagte muss nur die nicht vertraglich vereinbarten Zusatzflächen und Gegenstände räumen und herausgeben.
Der Fall vor Gericht
Streit um 20-Jahres-Vertrag: Warum ein Restaurant trotz Kündigung bleiben durfte
Wer ein Restaurant pachtet, hofft auf eine lange und sichere Zukunft. Ein langfristiger Vertrag gibt Planungssicherheit für Investitionen und den Aufbau eines treuen Kundenstamms. Doch was passiert, wenn der Vermieter nach Jahren der Zusammenarbeit plötzlich behauptet, eine entscheidende Vertragsverlängerung sei völlig ungültig? Genau diese Frage musste das Landgericht Kiel klären. Es ging um eine beliebte Event-Location, einen langjährigen Pachtvertrag und eine Unterschrift, die plötzlich alles infrage stellte….