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Bußgeldverfahren – Zuverfügungstellung vollständige Messreihe und public key des Messgerätes

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Ein kurzer Blitz, ein Bußgeldbescheid – doch eine Autofahrerin wollte sich damit nicht abfinden. Sie forderte umfassende Einblicke in die technischen Blitzerdaten des Messgeräts, um die Messgenauigkeit zu überprüfen. So entzündete sich ein Rechtsstreit um Transparenz bei der Verkehrsüberwachung, der nun von einem Landgericht entschieden wurde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Qs 107/19 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Kaiserslautern
  • Datum: 20.01.2020
  • Aktenzeichen: 5 Qs 107/19
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren (im Rahmen eines Bußgeldverfahrens)
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht, Verfassungsrecht, Datenschutzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Betroffene, die einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten hatte und durch ihre Verteidigerin umfassende Messdaten und Unterlagen zur Überprüfung der Messung forderte.
  • Beklagte: Das Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle, das die Herausgabe der vollständigen Messdaten und Unterlagen zunächst ablehnte und dem durch das Gericht die Herausgabe nunmehr auferlegt wurde.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Person erhielt einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Ihr Anwalt beantragte umfassende Daten und Unterlagen des verwendeten Messgeräts, um die Messung überprüfen zu können. Nachdem die Behörde die vollständige Herausgabe ablehnte, wurde der Antrag auch vom Amtsgericht abgewiesen.
  • Kern des Rechtsstreits: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Person in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Anspruch auf umfassende Messdaten und Unterlagen des Messgeräts hat. Dies sollte der Verteidigung ermöglichen, die Messung zu überprüfen und sich effektiv zu verteidigen. Dabei waren auch Datenschutzbedenken und die Grundsätze des fairen Verfahrens zu berücksichtigen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Kaiserslautern hob die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts auf. Es wies die zuständige Bußgeldstelle an, der Verteidigerin umfangreiche digitale Falldatensätze der gesamten Messreihe, den Public Key des Messgerätes, aktuelle Wartungs- und Eichunterlagen sowie die verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung zur Verfügung zu stellen.
  • Begründung: Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs. Diese erfordern, dass die Verteidigung vollen Zugang zu relevanten Messdaten und Unterlagen erhält, um die Messung überprüfen und mögliche Fehler aufzeigen zu können. Datenschutzrechtliche Bedenken stünden dem nicht entgegen, da das Recht auf ein faires Verfahren hier überwiegt und keine Gefahr der Weitergabe besteht.
  • Folgen: Die Betroffene erhält die geforderten Messdaten und Unterlagen zur Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.

Der Fall vor Gericht


Geblitzt: Muss die Polizei alle technischen Daten des Blitzers herausgeben?

Jeder Autofahrer kennt die Situation: Ein kurzer Blitz am Straßenrand, und wenige Wochen später liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Ein Bußgeldbescheid ist die formelle Mitteilung einer Behörde über eine Ordnungswidrigkeit und die dafür fällige Geldstrafe. Meistens zahlt man zähneknirschend. Aber was, wenn man Zweifel an der Messung hat?…


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