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Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung – Anforderungen an Vertragsangaben

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Wer seinen Immobilienkredit vorzeitig tilgen möchte, sieht sich oft mit einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung konfrontiert. Ein Ehepaar aus Konstanz wehrte sich jedoch erfolgreich gegen diese Forderung ihrer Bank, weil die Berechnung der Gebühr im Vertrag nicht klar genug erklärt war. Das Landgericht Konstanz hat nun entschieden: Die Bank muss die bereits gezahlte Summe in voller Höhe zurückzahlen. Zum vorliegenden Urteil Az.: C 4 O 155/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Konstanz
  • Datum: 08.12.2020
  • Aktenzeichen: C 4 O 155/20
  • Rechtsbereiche: Verbraucherrecht, Bankrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Darlehensnehmer, die von der Bank die Rückzahlung einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung forderten.
  • Beklagte: Eine Bank, die von den Klägern eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt hatte und deren Klageabweisung beantragte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Kläger hatten einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag mit der beklagten Bank abgeschlossen. Nach vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens forderten die Kläger eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurück, da sie die Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung im Vertrag als unzureichend ansahen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die vertraglichen Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung klar und verständlich waren. Waren sie unzureichend, hatte die Bank keinen Anspruch auf die Entschädigung gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die beklagte Bank wurde verurteilt, den Klägern die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 8.233,32 € zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Eine weitergehende Klage der Kläger, die vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten betraf, wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung ohne Rechtsgrund erhalten hatte. Die Angaben im Darlehensvertrag zur Berechnung der Entschädigung waren unzureichend, da der Hinweis auf den maßgeblichen Zeitpunkt der frühestmöglichen ordentlichen Kündigung und die Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten fehlten.
  • Folgen: Die Bank muss die zu Unrecht erhaltene Vorfälligkeitsentschädigung an die Kläger zurückzahlen. Das Urteil verdeutlicht, dass Verbraucherdarlehensverträge sehr präzise Angaben zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen enthalten müssen, andernfalls entfällt der Anspruch der Bank.

Der Fall vor Gericht


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