Was passiert, wenn die vermeintlich sichere Altersvorsorge einer geschiedenen Frau plötzlich ins Bodenlose stürzt? Genau das erlebte eine Frau, deren gerichtlich zugesprochener Anteil am Versorgungsausgleich dramatisch schrumpfte. Ihr Ex-Mann, ein früherer Beamter, hatte seine Pensionsansprüche verloren – mit massiven Folgen für ihre eigene Rente. Ein Fall, der die Frage nach der Haltbarkeit einst gesicherter Ansprüche aufwirft. Zum vorliegenden Urteil Az.: Vf. 70-VI-23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verfassungsgerichtshof München
- Datum: 24. September 2024
- Aktenzeichen: Vf. 70-VI-23
- Verfahrensart: Verfassungsbeschwerde
- Rechtsbereiche: Familienrecht, Sozialrecht (Versorgungsausgleich), Verfassungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine geschiedene Ehefrau, deren ursprünglich im Rahmen des Versorgungsausgleichs zugesprochene Rentenanwartschaften nach einer Änderung der Versorgung ihres Ex-Mannes erheblich reduziert wurden. Sie legte Verfassungsbeschwerde gegen diese Abänderungsentscheidung ein.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Nach der Scheidung und dem Versorgungsausgleich im Jahr 2011 verlor der Ehemann der Beschwerdeführerin seinen Beamtenstatus und wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dies führte dazu, dass die ursprünglich der Beschwerdeführerin zustehenden Rentenanwartschaften drastisch gekürzt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung beantragte daraufhin die Abänderung des Versorgungsausgleichs.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde einer geschiedenen Ehefrau gegen eine familiengerichtliche Entscheidung. Diese hatte ihren ursprünglichen Anspruch aus dem Versorgungsausgleich erheblich reduziert, nachdem sich die Versorgung ihres früheren Ehemannes geändert hatte. Die Beschwerdeführerin rügte eine Verletzung ihrer Grundrechte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen. Der Beschwerdeführerin wurde eine Gebühr von 750 € auferlegt.
- Begründung: Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Beschwerde für unzulässig, da die Beschwerdeführerin die erforderliche Rüge der Willkür nicht ausreichend und fristgerecht begründet hatte. Eine Überprüfung der angegriffenen Gerichtsentscheidung am Maßstab der Bayerischen Verfassung war ohne eine zulässige Willkürrüge nicht möglich, da die Entscheidung auf Bundesrecht basierte. Der Verfassungsgerichtshof ist zudem nicht befugt, Bundesrecht zu überprüfen.
- Folgen: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, die zur erheblichen Reduzierung der Rentenanwartschaften der Beschwerdeführerin führt, bleibt bestehen. Die Beschwerdeführerin muss die vom Verfassungsgerichtshof auferlegte Gebühr zahlen.
Der Fall vor Gericht
Die Rente ist sicher? Was passiert, wenn der Ex-Partner seine Pensionsansprüche verliert?
Viele Menschen verlassen sich nach einer Scheidung auf den sogenannten Versorgungsausgleich. Was ist das? Stellen Sie sich die während einer Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner wie ein gemeinsames Sparkonto für den Ruhestand vor. Bei einer Scheidung wird dieses Konto fair aufgeteilt, damit derjenige, der vielleicht weniger für die eigene Rente tun konnte – oft wegen Kindererziehung oder der Unterstützung der Karriere des Partners –, nicht im Alter benachteiligt ist….