Ein Autounfall ist schnell passiert, die Schuldfrage oft klar – doch was, wenn die Versicherung sich weigert, den vollen Schaden zu zahlen? Genau das erlebte ein BMW-Fahrer, dessen Wagen zwar repariert wurde, aber der Wertverlust strittig blieb. Ein Gericht musste nun klären, wer für die Werkstattkosten haftet und wie viel ein Unfallwagen auf dem Markt tatsächlich weniger wert ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 84/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Heilbronn
- Datum: 31.01.2023
- Aktenzeichen: 5 O 84/22
- Verfahrensart: Zivilprozess
- Rechtsbereiche: Verkehrsunfallrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der geschädigte Fahrer eines BMW X3, der nach einem Verkehrsunfall weitere Schadensersatzansprüche vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners forderte.
- Beklagte: Der Haftpflichtversicherer eines in Polen versicherten Lkw, der nach dem Unfall die grundsätzliche Haftung anerkannte, aber die Höhe bestimmter Schadenspositionen bestritt.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Es kam zu einem Verkehrsunfall zwischen dem Fahrzeug des Klägers und einem Lkw. Der Beklagte als Haftpflichtversicherer des Lkw erkannte die grundsätzliche Haftung an und leistete eine Teilzahlung. Der Kläger forderte jedoch weitere Beträge für die Reparatur, merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall.
- Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob dem geschädigten Autofahrer nach einer Teilzahlung des Versicherers noch weitere Schadensersatzansprüche zustanden, insbesondere bezüglich der Höhe der Reparaturkosten, der Wertminderung und des Nutzungsausfalls, und ab wann Verzugszinsen zu zahlen waren.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht verurteilte den beklagten Versicherer zur Zahlung von weiteren 1.078,23 Euro nebst Zinsen ab dem 17. März 2022. Die darüber hinausgehende Klage des Fahrers wurde abgewiesen, und der Versicherer wurde zur Tragung der gesamten Kosten des Rechtsstreits verpflichtet.
- Begründung: Das Gericht bestätigte, dass das sogenannte Werkstattrisiko beim Versicherer liegt, wodurch die vollen Reparaturkosten erstattungsfähig sind, auch wenn sie als unangemessen erscheinen. Zudem wurde die geltend gemachte merkantile Wertminderung und der Restanspruch auf Nutzungsausfall zugesprochen. Die Zinsforderung begann jedoch erst nach einer angemessenen Prüffrist von sechs Wochen für den Versicherer.
- Folgen: Der geschädigte Autofahrer erhielt den größten Teil seiner ausstehenden Forderungen vom Versicherer zugesprochen. Der Haftpflichtversicherer muss die restlichen Schadenssummen und die Prozesskosten tragen.
Der Fall vor Gericht
Ein alltäglicher Unfall und der Streit ums Geld
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und oft ist die Schuldfrage eindeutig. Jemand nimmt Ihnen die Vorfahrt oder fährt Ihnen hinten auf. Man tauscht Versicherungsdaten aus und geht davon aus, dass die gegnerische Versicherung den Schaden unkompliziert begleicht. Doch was passiert, wenn die Versicherung zwar zahlt, aber nicht den vollen Betrag, den die Werkstatt und der Gutachter berechnet haben? Genau dieser Fall landete vor dem Landgericht Heilbronn, nachdem der Fahrer eines BMWs von einem Lkw auf der Autobahn beschädigt wurde. Die Schuldfrage war unstrittig, doch um die Höhe des Schadens wurde erbittert gestritten. Der Unfall ereignete sich im November 2021. Der beschädigte BMW X3 war keine vier Jahre alt und hatte erst knapp 42.000 Kilometer auf dem Tacho….