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Sorgfaltspflichten Arbeitgeber nach Arbeitsschutzgesetz zur Sicherung Arbeitsstätte

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Ein Bauarbeiter stürzt aus drei Metern Höhe, wird von Eisenstangen durchbohrt und überlebt schwer verletzt – ein Horrorszenario auf der Baustelle. Doch wer haftet, wenn der Arbeitsschutz offensichtlich versagt hat? Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft ein Schlaglicht darauf, wie umfassend die Pflichten eines Arbeitgebers sind und welche Konsequenzen ein Mangel an Sicherheit haben kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 Qs 55/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Hildesheim
  • Datum: 14.05.2024
  • Aktenzeichen: 20 Qs 55/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Strafrecht zur Eröffnung des Hauptverfahrens
  • Rechtsbereiche: Strafrecht (fahrlässige Körperverletzung), Arbeitsrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Staatsanwaltschaft Hildesheim, die die Anklage erhob und die Eröffnung des Hauptverfahrens anstrebte.
  • Beklagte: Die Angeschuldigten K. (Bauunternehmer) und S. (Polier), denen Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen vorgeworfen wird.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Am 31.08.2020 kam es auf einer Baustelle zu einem Arbeitsunfall, bei dem der Geschädigte E. von einem Stahlträger abstürzte und schwer verletzt wurde. Dies geschah, weil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine ausreichende Absturzsicherung angebracht war.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob gegen die Angeschuldigten K. und S. ein Hinreichender Tatverdacht wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen besteht, der die Eröffnung eines Hauptverfahrens rechtfertigt. Das Amtsgericht hatte dies zuvor abgelehnt, woraufhin die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Hildesheim hob den ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts Alfeld (Leine) auf. Die Anklageschrift gegen die Angeschuldigten K. und S. wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
  • Begründung: Das Gericht sah einen hinreichenden Tatverdacht, da nach dem Ermittlungsergebnis eine spätere Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlich ist. Es wurde festgestellt, dass Angeschuldigter K. als Arbeitgeber und Angeschuldigter S. als Polier ihre Pflichten zur Sicherung der Arbeitsstätte und zum Schutz vor Gefahren nicht erfüllt hatten.
  • Folgen: Die Entscheidung bedeutet, dass nun vor dem Amtsgericht Alfeld (Leine) eine Hauptverhandlung stattfinden wird, in der über die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeschuldigten verhandelt wird.

Der Fall vor Gericht


Ein schwerer Unfall auf der Baustelle: Wer trägt die Verantwortung?

Auf Baustellen lauern viele Gefahren, und jeder hat schon einmal die Schilder gesehen, die vor dem Betreten warnen. Doch was passiert, wenn direkt auf der Baustelle etwas schiefgeht und ein Arbeiter schwer verletzt wird, weil offenbar Sicherheitsvorkehrungen fehlten? Wer ist dann rechtlich verantwortlich? Der Chef, der das Unternehmen leitet? Der Vorarbeiter, der die Arbeiten vor Ort beaufsichtigt? Oder trägt der Arbeiter selbst eine Mitschuld? Genau mit diesen Fragen musste sich das Landgericht Hildesheim in einem komplizierten Fall befassen. Ein Bauarbeiter, Herr E., stürzte bei Montagearbeiten aus fast drei Metern Höhe in die Tiefe und wurde von mehreren Eisenstangen durchbohrt. Er überlebte, erlitt aber lebensbedrohliche Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft, also die staatliche Anklagebehörde, war überzeugt: Dieser Unfall hätte verhindert werden müssen….


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