Ein unachtsamer Moment im Verkehr – und schon warten die nächsten Fragen: Muss die Werkstattrechnung wirklich schon beglichen sein, damit die gegnerische Versicherung sie komplett zahlt? Und darf ein Unfallopfer überhaupt einen Werkstattersatzwagen nutzen, wenn er teurer ist als der billigste Mietwagen am Markt? Ein Urteil des Landgerichts Göttingen liefert nun klare Antworten und stärkt die Rechte all jener, die unverschuldet in einen Crash geraten sind. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 11/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Göttingen
- Datum: 13.01.2023
- Aktenzeichen: 1 S 11/22
- Verfahrensart: Beschluss
- Rechtsbereiche: Schadensrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Klägerin forderte weiteren Schadensersatz für Reparatur- und Mietwagenkosten nach einem Unfallereignis.
- Beklagte: Die Beklagte, die gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hatte, rügte die Berechnung der Schadenshöhe durch das Amtsgericht.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Parteien stritten über die Zahlung von zusätzlichem Schadensersatz in Höhe von 836,53 € aufgrund eines Unfalls, insbesondere betreffend Reparatur- und Mietwagenkosten. Das Amtsgericht hatte der Klägerin diesen Betrag zugesprochen, wogegen die Beklagte Berufung einlegte.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war die korrekte Bemessung der Schadenshöhe, insbesondere die Erstattungsfähigkeit von Reparatur- und Mietwagenkosten, die Anwendbarkeit des sogenannten „Werkstattrisikos“ und die Berücksichtigung der Art des gemieteten Ersatzfahrzeugs.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landgericht Göttingen beabsichtigt, die Berufung der Beklagten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen. Der Beklagten wird eine Frist von einem Monat zur Stellungnahme eingeräumt.
- Begründung: Das Gericht ist der vorläufigen Ansicht, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Es bestätigte die erstinstanzliche Schadensbemessung, da die Klägerin die Reparaturkosten nicht zwingend selbst bezahlt haben muss und das Werkstattrisiko beim Schädiger verbleibt. Auch die angesetzten Mietwagenkosten wurden als angemessen befunden, selbst wenn es sich um einen Werkstattersatzwagen handelte.
- Folgen: Die Beklagte erhält die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen, bevor das Gericht seine endgültige Entscheidung zur Zurückweisung der Berufung trifft.
Der Fall vor Gericht
Streit um Reparaturkosten: Wann der Unfallverursacher auch eine zu hohe Werkstattrechnung zahlen muss
Ein unachtsamer Moment im Straßenverkehr, und schon ist es passiert: ein Unfall. Das eigene Auto ist beschädigt. Für die meisten Menschen beginnt nun ein vertrauter Prozess. Man bringt das Fahrzeug in eine Werkstatt, mietet sich für die Dauer der Reparatur vielleicht einen Ersatzwagen und hofft auf eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung mit der Versicherung des Unfallverursachers. Doch was passiert, wenn diese Versicherung nicht alle Kosten übernehmen will? Wenn sie einzelne Posten auf der Werkstattrechnung anzweifelt oder die Kosten für den Mietwagen für überhöht hält? Genau mit einem solchen Fall musste sich das Landgericht Göttingen befassen.
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