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Verkehrsunfall – gestellter Unfall

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Ein unscheinbarer Parkrempler entpuppte sich schnell als Fall, der weit über einen simplen Blechschaden hinausging. Eine Versicherungsgesellschaft hegte den Verdacht auf Versicherungsbetrug und vermutete hinter dem angeblichen Unfall einen inszenierten Plan zur Geldmacherei. Nun musste ein Gericht entscheiden, ob der behauptete Zusammenstoß im Straßenverkehr echt oder raffiniert eingefädelt war. Am Ende entlarvte eine detailreiche Analyse, was wirklich hinter dem vermeintlichen Pech steckte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 0 282/19 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Mönchengladbach
  • Datum: 07.06.2025
  • Aktenzeichen: 12 O 282/19
  • Rechtsbereiche: §§ 823 BGB, 7 StVG, 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Person, die Schadensersatzansprüche aus einem angeblichen Verkehrsunfall vom 16.01.2019 geltend machte und die Zahlung von Reparaturkosten, Gutachterkosten und weiteren Kosten forderte.
  • Beklagte: Der Halter des am Unfall beteiligten Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherer. Sie bestritten den Anspruch und behaupteten, es handele sich um einen manipulierten Verkehrsunfall.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz von dem Halter und dem Haftpflichtversicherer eines Fahrzeugs, das sein geparktes Auto bei einem angeblichen Verkehrsunfall beschädigt haben soll. Er behauptete, das Beklagtenfahrzeug sei beim Vorbeifahren gegen die linke Seite seines parkenden Wagens gestoßen. Die Beklagten bestritten den Anspruch und vermuteten einen manipulierten Unfall.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch für einen Verkehrsunfall besteht, wenn starke Hinweise auf eine Manipulation vorliegen und der Unfallhergang technisch nicht plausibel ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Klage ab. Die Kosten des Rechtsstreits muss der Kläger tragen.
  • Begründung: Das Gericht war überzeugt, dass der Unfall manipuliert und abgesprochen war. Dies wurde durch eine Vielzahl von Indizien belegt, darunter die Beschaffenheit der beteiligten Fahrzeuge, die Unfallörtlichkeit und -zeit, die technische Unplausibilität des Unfallhergangs sowie das Verhalten des Klägers nach dem Vorfall.
  • Folgen: Da dem Kläger kein Hauptanspruch auf Schadensersatz zustand, entfielen auch die damit verbundenen Forderungen auf Zinsen, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Erstattung der Anwaltskosten.

Der Fall vor Gericht


Ein teurer Parkschaden – oder ein geplanter Betrug?

Ein Kratzer im Lack, eine Delle in der Tür – fast jeder Autofahrer kennt den Ärger nach einem Parkrempler. Normalerweise ist der Fall klar: Der Verursacher meldet den Schaden seiner Versicherung, diese prüft den Fall und bezahlt die Reparatur. Doch was passiert, wenn die Versicherung den Verdacht hegt, dass der Unfall gar kein Unfall war, sondern ein absichtlich herbeigeführtes Ereignis, um Geld zu kassieren? Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Mönchengladbach in einem Urteil befassen. Es ging darum zu klären, ob ein Autofahrer Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn es erhebliche Zweifel an der Echtheit des Unfallhergangs gibt.

Vom Schadensschreiben zur Gerichtsverhandlung

Alles begann mit einem angeblichen Verkehrsunfall an einem Abend im Januar 2019….


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