Den Führerschein verloren? Für viele ist die Idee verlockend, eine deutsche Sperre einfach in einem anderen EU-Land zu umgehen. Ein Autofahrer versuchte es mit einer neuen Fahrerlaubnis aus Ungarn, nachdem sein Punktekonto in Flensburg voll war. Doch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein machte dem einen Strich durch die Rechnung: Ohne eine in Deutschland geforderte MPU bleibt die Fahrerlaubnis weiterhin tabu. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 LA 68/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
- Datum: 11.06.2025
- Aktenzeichen: 4 LA 68/23
- Verfahrensart: Zulassungsverfahren zur Berufung
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Person, der in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und die die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis begehrte.
- Beklagte: Die zuständige Behörde, gegen die der Kläger auf Anerkennung seiner ausländischen Fahrerlaubnis klagte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Dem Kläger wurde in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen, da er zu viele Punkte im Fahreignungsregister gesammelt hatte. Er machte geltend, nach der Entziehung eine neue ungarische Fahrerlaubnis erworben zu haben, die in Deutschland anzuerkennen sei. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab, da die ungarischen Dokumente lediglich als Ersatz und nicht als neue Fahrerlaubnis nach einer Eignungsprüfung ausgestellt wurden.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob ein Kläger, dem in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, mit einer im Ausland neu ausgestellten Fahrerlaubnis hier fahren darf, ohne die in Deutschland erforderliche MPU zu absolvieren. Dies insbesondere, wenn die ausländischen Dokumente nur als Ersatz und nicht als Neuerteilung nach einer Eignungsprüfung ausgestellt wurden.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Dadurch wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtskräftig.
- Begründung: Das Gericht sah keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der vorigen Entscheidung und wies die Rügen des Klägers als nicht stichhaltig zurück. Es betonte, dass der Kläger die erforderliche MPU nicht vorgelegt hatte und die ungarischen Dokumente lediglich Ersatzpapiere waren. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wurde ebenfalls verneint.
- Folgen: Mit der Ablehnung der Berufungszulassung ist das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis verneinte, rechtskräftig. Der Kläger darf somit mit seiner ungarischen Fahrerlaubnis keine Kraftfahrzeuge in Deutschland führen, solange er nicht die hier geforderten Voraussetzungen, insbesondere die MPU, erfüllt.
Der Fall vor Gericht
Führerschein in Ungarn neu gemacht, in Deutschland trotzdem gesperrt?
Wer in Deutschland seinen Führerschein verliert, zum Beispiel weil er zu viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, steht vor einem großen Problem. Der Gedanke, die deutsche Sperre einfach zu umgehen, indem man in einem anderen EU-Land eine neue Fahrerlaubnis erwirbt, scheint für viele eine verlockende Lösung zu sein. Doch ist das wirklich so einfach? Genau mit dieser Frage musste sich das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein befassen, in einem Fall, der zeigt, wie kompliziert die Anerkennung ausländischer Führerscheine sein kann….