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Beurteilung Haftungsquoten bei Verkehrsunfalles

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Ein folgenschwerer Verkehrsunfall, ausgelöst durch eine Falschfahrerin, wirft vor Gericht eine zentrale Frage auf: War der Verursacherwagen bereits ein stehendes Hindernis oder raste er noch entgegen, als das Unglück geschah? Die minutiösen Details der Kollision müssen nun komplett neu beleuchtet werden, denn das erste Gericht ließ wichtige Zeugen schlichtweg ungehört. So steht die gesamte Schuldfrage nach einer Berufung wieder am Anfang. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 U 151/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Stuttgart
  • Datum: 10.06.2025
  • Aktenzeichen: 6 U 151/24
  • Verfahrensart: Berufung
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw VW Golf, der in einen Verkehrsunfall verwickelt war und dessen Fahrer (Zeuge K.) involviert war. Sie begehrt Ausgleich von Schadenszahlungen, die sie an ein drittes Unfallfahrzeug leisten musste.
  • Beklagte: Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw Toyota Aygo, dessen Fahrerin (Zeugin M.) am Unfall beteiligt war. Sie beantragte die Klageabweisung und sieht die Schuld allein beim Fahrer des VW Golf.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich, als die Fahrerin des Toyota Aygo auf die Gegenfahrbahn geriet. Der Fahrer des VW Golf versuchte auszuweichen und kollidierte dabei mit einem Pkw Audi A6. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des VW Golf fordert von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Toyota Aygo die Erstattung von Schadenszahlungen an das dritte Unfallfahrzeug.
  • Kern des Rechtsstreits: Das Oberlandesgericht musste prüfen, ob das Landgericht im erstinstanzlichen Verfahren entscheidende, unter Beweis gestellte Aspekte zum Unfallhergang und zur Verschuldensfrage unberücksichtigt ließ. Ein solcher Mangel würde eine Zurückverweisung des Falls an das Landgericht zur erneuten Verhandlung und Beweisaufnahme rechtfertigen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts auf. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • Begründung: Die Zurückverweisung erfolgte, weil das Landgericht wesentliche und unter Zeugenbeweis gestellte Aspekte des Unfallhergangs nicht berücksichtigt hat. Insbesondere wurde der zentrale Vortrag der Beklagten zur Standzeit ihres Fahrzeugs vor dem Unfall sowie ein Beweisantrag zur Warnung durch die Fahrerin übergangen.
  • Folgen: Die Sache muss nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden. Eine umfangreiche Beweisaufnahme, insbesondere die Vernehmung von Zeugen, ist erforderlich, um den Unfallhergang und die Verschuldensbeiträge umfassend zu klären.

Der Fall vor Gericht


Ein Crash, zwei Geschichten: Wer trägt die Schuld, wenn die Fakten strittig sind?

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert, doch die Klärung der Schuldfrage kann kompliziert werden. Besonders dann, wenn die Beteiligten den Hergang völlig unterschiedlich schildern. In einem solchen Fall musste das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden, ob ein erstes Urteil Bestand haben kann, obwohl das Gericht möglicherweise nicht alle entscheidenden Argumente und Beweise berücksichtigt hatte. Im Mittelpunkt stand eine Frage, die für jeden Autofahrer relevant ist: Wie wird die Schuld verteilt, wenn ein Fahrer einen schweren Fehler begeht, der andere Fahrer aber vielleicht nicht optimal reagiert?…


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