Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 14 U 124/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Frankfurt
Datum: 13.01.2025
Aktenzeichen: 14 U 124/24
Verfahrensart: Berufung
Rechtsbereiche: Schadensersatz, Verkehrsunfall
Beteiligte Parteien:
Kläger: Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, dessen Wohnmobil beschädigt wurde und der in Berufung ging, um weiteren Schadensersatz zu erhalten.
Beklagte: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Der Kläger war in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem sein Wohnmobil beschädigt wurde. Nachdem ein Landgericht bereits einen Teil des Schadensersatzes zusprach, legte der Kläger Berufung ein, um weitere Schadenspositionen von insgesamt 4.080,01 Euro zu erhalten.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um den Anspruch des Klägers auf zusätzlichen Schadensersatz. Insbesondere strittig waren der Ersatz eines merkantilen Minderwerts für ein älteres Wohnmobil sowie die Kosten für den Transport des beschädigten Fahrzeugs zum Heimatort des Klägers und die Kosten für dessen eigene Heimreise.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Oberlandesgericht änderte das Urteil des Landgerichts ab. Die Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger über den bereits ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 4.080,01 Euro zu zahlen. Eine weitergehende Berufung des Klägers wurde abgewiesen.
Begründung: Das Gericht sah die Berufung des Klägers […]