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Urheberrechtsverletzung – Zulässigkeit einstweilige Verfügung

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Ein kreativer Kopf schuf die Inhalte für einen Escape Room, dann kam die Insolvenz und ein Firmenverkauf. Doch darf der neue Eigentümer daraufhin die Urheberrechte an Logos und Texten einfach weiter nutzen, obwohl der Schöpfer seine alte Firma längst verlassen hat? Diese brisante Frage beschäftigte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 6 U 3/25[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
Datum: 05.06.2025
Aktenzeichen: 6 U 3/25
Verfahrensart: Einstweiliges Verfügungsverfahren
Rechtsbereiche: Urheberrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Der Verfügungskläger, ein ehemaliger Geschäftsführer und Mitgesellschafter einer Firma, die Escape Rooms betrieb. Er behauptete, Urheber von Texten und Grafiken zu sein und forderte die Unterlassung deren Nutzung.
Beklagte: Der Verfügungsbeklagte, der das Unternehmen, einschließlich der Internetseite und deren Inhalte, von einem Voreigentümer erworben hatte und diese unverändert weiter nutzte.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Ein ehemaliger Geschäftsführer (Verfügungskläger) hatte einer früheren Firma Nutzungsrechte an bestimmten Werken (Texte, Grafiken) übertragen. Nach deren Insolvenz und mehreren Unternehmensverkäufen erwarb der Verfügungsbeklagte das Geschäft und nutzte die fraglichen Inhalte auf der Webseite weiter. Der Verfügungskläger war der Ansicht, dass die Nutzungsrechte erloschen seien und die Nutzung eine Urheberrechtsverletzung darstelle.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Verfügungsbeklagte Texte und Grafiken auf einer Webseite unberechtigt nutzte und ob dem Verfügungskläger ein Unterlassungsanspruch im Wege einer einstweiligen Verfügung zustand. Zentral war hierbei die für eine Einstweilige Verfügung notwendige Eilbedürftigkeit (Dringli[…]


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