Ein Millionenprojekt auf der Baustelle verwandelte sich in einen juristischen Albtraum, als der Bauvertrag jäh platzte. Plötzlich standen Baufirma und Auftraggeber vor der existenziellen Frage: Wer zahlt die horrenden Kosten, wenn die Arbeit nicht wie geplant beendet wird? Ein Gericht musste klären, ob die Kündigung rechtens war – eine Entscheidung, die über zweistellige Millionenbeträge und die finanzielle Zukunft der Parteien urteilte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 83/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: KG
- Datum: 03.06.2025
- Aktenzeichen: 7 U 83/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren (Streitwertfestsetzung)
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Gerichtskostenrecht, Baurecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Legte Berufung gegen ein gerichtliches Teilurteil ein und begehrt die Einstufung der Kündigung des Bauvertrags als freie Auftraggeberkündigung. Die Klägerin forderte zudem die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen.
- Beklagte: Sprach die Kündigung des Bauvertrags aus. Die Beklagte machte widerklagend kündigungsbedingte Mehrkosten für die Fertigstellung des Bauvorhabens geltend.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Klägerin legte Berufung gegen ein gerichtliches Zwischenfeststellungsurteil ein. Dieses Urteil sollte die Rechtsnatur einer von der Beklagten ausgesprochenen Kündigung eines Bauvertrages klären.
- Kern des Rechtsstreits: Das Gericht sollte entscheiden, ob die Kündigung des Bauvertrags eine Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (wie vom Landgericht bewertet) oder eine freie Auftraggeberkündigung war. Die Einstufung der Kündigung war entscheidend für die gegenseitigen Zahlungsforderungen beider Parteien.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde vorläufig auf 6.340.050,06 EUR festgesetzt.
- Begründung: Das Gericht bemisst das wirtschaftliche Interesse der Klägerin an der Summe der Klage- und Widerklageforderungen, da sich diese gegenseitig ausschließen, aber nicht denselben Streitgegenstand betreffen. Von der Gesamtsumme wurde ein Abschlag von 70% vorgenommen. Dieser Abschlag begründet sich damit, dass das Zwischenfeststellungsurteil nur eine Voraussetzung für die eigentlichen Ansprüche klärt, nicht deren finale Höhe oder Begründetheit.
Der Fall vor Gericht
Ein Streit auf der Baustelle – Wer zahlt, wenn der Vertrag platzt?
Jeder, der schon einmal ein Haus gebaut oder eine größere Renovierung beauftragt hat, kennt die Sorge: Was passiert, wenn es zum großen Streit mit dem Bauunternehmen kommt? Stellen Sie sich vor, Sie als Auftraggeber sind so unzufrieden mit der Arbeit, dass Sie den Vertrag kündigen. Nun stellen sich zwei entscheidende Fragen, die oft zu einem erbitterten Rechtsstreit führen: Muss das Bauunternehmen für die Mehrkosten aufkommen, die entstehen, weil eine neue Firma das Projekt teurer fertigstellen muss? Oder kann das ursprüngliche Unternehmen sogar noch Geld für Leistungen verlangen, die es zwar geplant, aber wegen der Kündigung gar nicht mehr ausgeführt hat? Genau um die finanziellen Folgen einer solchen Kündigung ging es in einem komplexen Fall vor Gericht.
Der lange Weg vor Gericht und eine entscheidende Weichenstellung
In dem verhandelten Fall standen sich ein großes Bauunternehmen und sein Auftraggeber gegenüber. Das Bauunternehmen hatte eine Klage eingereicht, also eine Forderung bei Gericht geltend gemacht, und verlangte rund 8 Millionen Euro….