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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sofortiges Anerkenntnis – Vorsicht bei der Formulierung und Kostenlast

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Eine anstehende Mieterhöhung kann schnell zum Streitfall werden, doch selten nimmt ein solcher Prozess so unerwartete Wendungen wie vor dem Amtsgericht Pankow. Dort erlebte ein Vermieter einen Rückschlag, als er zunächst seinen eigenen Prozess verlor und die Zustimmung des Mieters über Monate hinweg nicht rechtlich wirksam wurde. Am Ende ging es nicht nur um die Höhe der neuen Miete, sondern auch darum, wer die erheblichen Kosten dieses langwierigen Rechtsstreits tragen muss, weil ein vermeintliches Ja zu spät kam. Zum vorliegenden Urteil 101 C 5058/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Pankow
  • Datum: 10. Juni 2025
  • Aktenzeichen: 101 C 5058/24
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Vermieter
  • Beklagte: Mieter

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Vermieter klagte gegen den Mieter auf Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete für eine Berliner Wohnung von 614,73 Euro auf über 662 Euro. Zunächst wurde die Klage durch ein Versäumnisurteil abgewiesen, woraufhin der Mieter später einer Erhöhung auf 662 Euro zustimmte.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war die Frage, ob der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen muss. Dabei spielten die Gültigkeit eines früheren Versäumnisurteils, Teilanerkenntnisse des Mieters und die daraus folgende Kostenverteilung eine Rolle.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Mieter, der Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete von 614,73 Euro auf 662 Euro zuzustimmen, und hob das frühere Versäumnisurteil teilweise auf. Der Kläger trägt die Kosten seiner Säumnis, von den restlichen Kosten trägt der Kläger 23% und der Mieter 77%.
  • Begründung: Das Gericht stützte sich auf das Teilanerkenntnis des Mieters vom 23. April 2025. Das frühere, klageabweisende Versäumnisurteil wurde durch die teilweise Klagerücknahme des Vermieters wirkungslos, und die übrigen Anträge des Mieters hatten kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Die Kostenverteilung erfolgte, weil das Anerkenntnis des Mieters nicht „sofort“ im Sinne der Zivilprozessordnung erfolgte, da frühere Anerkenntnisse nicht eindeutig genug waren.
  • Folgen: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Eine Berufung wurde nicht zugelassen, da keine gesetzlichen Gründe für eine Zulassung vorlagen.

Der Fall vor Gericht


Streit um Mieterhöhung: Wenn ein „Ja“ nicht sofort als „Ja“ gilt

Jeder Mieter und Vermieter kennt die Situation: Eine Mieterhöhung steht im Raum. In Deutschland kann ein Vermieter die Miete nicht einfach einseitig anheben. Er muss den Mieter um Zustimmung bitten. Sagt der Mieter „Nein“ oder reagiert gar nicht, bleibt dem Vermieter oft nur der Weg zum Gericht. Er muss dann auf Zustimmung klagen. Ein genau solcher Fall landete vor dem Amtsgericht Pankow, entwickelte sich aber auf eine Weise, die selbst für juristische Auseinandersetzungen ungewöhnlich ist und zeigt, wie wichtig klare und rechtzeitige Erklärungen vor Gericht sind.

Der ungewöhnliche Start: Ein Vermieter verliert seinen eigenen Prozess

Die Ausgangslage war alltäglich. Der Vermieter einer Wohnung in der Berliner M-Straße wollte die Miete erhöhen. Statt der bisherigen 614,73 Euro sollte der Mieter zukünftig einen Betrag von über 662 Euro pro Monat zahlen. Da der Mieter dieser Erhöhung nicht zustimmte, reichte der Vermieter Klage ein. Doch dann passierte etwas Unerwartetes: Das Gericht wies die Klage des Vermieters am 28. Januar 2025 vollständig ab….


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