Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schaden stammt aus Gemeinschaftseigentum – Gemeinschaft haftet einzelnem Eigentümer

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtkreuztal.de

Ein plötzlich auftauchender Wasserfleck an der Zimmerdecke lässt den Blick jedes Wohnungseigentümers unweigerlich zum Nachbarn über ihm wandern. Im vorliegenden Fall schien die Ursache klar: ein undichter Balkon in der darüberliegenden Wohnung. Doch ein Stuttgarter Gerichtsurteil beleuchtet nun, wie trügerisch dieser erste Eindruck sein kann, wenn es um die juristische Zuordnung von Gemeinschaftseigentum geht. Es zeigt eindrücklich, dass bei Bauschäden nicht immer der vermeintliche Verursacher haftet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 S 8/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Stuttgart
  • Datum: 07.05.2025
  • Aktenzeichen: 19 S 8/25
  • Verfahrensart: Beschluss im Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht (WEG), Zivilprozessrecht (ZPO)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Wohnungseigentümer, der Schäden an seinem Eigentum geltend macht, die er auf Mängel am Gemeinschaftseigentum im Bereich der Einheit eines anderen Wohnungseigentümers zurückführt. Er hatte eine Klage gegen diesen anderen Wohnungseigentümer eingereicht und legte nach deren Abweisung Berufung ein.
  • Beklagte: Ein anderer Wohnungseigentümer, dessen Balkon oder Terrasse die Ursache der geltend gemachten Schäden sein soll.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger machte Schäden geltend, die durch eine verstopfte Dachrinne und ein Abflussrohr sowie undichte Balkonbalken an der Einheit des Beklagten entstanden sein sollen, wodurch Regenwasser in das Gebäude eindrang. Das Amtsgericht wies die Klage des Klägers gegen den Beklagten ab, woraufhin der Kläger Berufung einlegte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob ein Wohnungseigentümer Schadensersatz für Mängel am Gemeinschaftseigentum direkt von einem anderen Wohnungseigentümer verlangen kann, oder ob solche Ansprüche ausschließlich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zu richten sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts zurückzuweisen. Dem Kläger wird eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt, und es wird empfohlen, die Berufung zurückzunehmen, um einen Teil der Gerichtsgebühren erstattet zu bekommen.
  • Begründung: Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, da die Klage gegen den falschen Beklagten gerichtet war. Die schadensursächlichen Bauteile (Dachrinne, Abflussrohr, Balkonbalken) sind zwingendes Gemeinschaftseigentum. Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum können nur gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) geltend gemacht werden, da diese die ausschließliche Zuständigkeit für solche Ansprüche hat.
  • Folgen: Die Berufung des Klägers wird voraussichtlich endgültig abgewiesen. Dem Kläger wird geraten, die Berufung zurückzuziehen, um Kosten zu sparen.

Der Fall vor Gericht


Der nasse Fleck an der Decke: Wer zahlt, wenn der Schaden vom Nachbarn kommt?

Jeder Wohnungseigentümer kennt die Sorge: Ein Wasserfleck erscheint an der Decke, und der Verdacht fällt sofort auf den Nachbarn darüber. Ist bei ihm etwas undicht? Schnell kommt es zum Streit. Man fordert den Nachbarn auf, den Schaden zu beheben und für die Reparatur in der eigenen Wohnung aufzukommen. Doch was passiert, wenn der Nachbar sich weigert und die Ursache gar nicht so klar in seiner alleinigen Verantwortung liegt?…


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv