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Notveräußerung von beschlagnahmten Kryptowerten – Zulässigkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Wenn der Staat bei Ermittlungen auf Kryptowährungen stößt, steht er vor einem modernen Dilemma: Was tun mit Werten, die im Minutentakt ihren Kurs wechseln können? Darf er diese hochvolatilen digitalen Münzen sofort verkaufen, um einem drohenden Totalverlust vorzubeugen, oder muss er sie über Jahre im digitalen „Safe“ behalten und auf Wertsteigerung spekulieren? Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet nun, wie Behörden mit diesem brisanten Sachverhalt umgehen dürfen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Qs 10/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Hanau
  • Datum: 15.04.2025
  • Aktenzeichen: 1 Qs 10/25
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Verfassungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Beschwerdeführer (B), ein wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilter Drogenhändler, der behauptet, die sichergestellten Kryptowerte seien legal erworben und ihr Wert würde steigen.
  • Beklagte: Die Staatsanwaltschaft Hanau, deren Anordnung zur Notveräußerung der Kryptowerte vom Amtsgericht Hanau bestätigt wurde.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (B) wurde wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt. Bei seiner Mutter wurden Kryptowerte sichergestellt, die als Erlöse aus seinem Drogenhandel angesehen und zur Sicherung eines staatlichen Einziehungsanspruchs beschlagnahmt wurden.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Beschwerdeführer wehrte sich gegen die Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Notveräußerung dieser sichergestellten Kryptowerte. Er argumentierte, dass kein Wertverlust drohe, sondern vielmehr eine Wertsteigerung zu erwarten sei und die Werte aus legalen Quellen stammten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Hanau hat die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Notveräußerung der Kryptowerte als unbegründet zurückgewiesen. Die Anordnung zur Notveräußerung wurde damit bestätigt.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft die Notveräußerung der Kryptowerte rechtmäßig angeordnet hatte. Ein erheblicher Wertverlust ist bei Kryptowährungen aufgrund ihrer Volatilität jederzeit zu befürchten, und Strafverfolgungsbehörden sind nicht gehalten, auf mögliche Wertsteigerungen zu spekulieren. Zudem fehlen gefestigte Erfahrungssätze und die institutionellen Möglichkeiten zur ständigen Beobachtung des Kryptomarktes durch die Behörden.
  • Folgen: Die sichergestellten Kryptowerte können von der Staatsanwaltschaft nun veräußert werden, um den staatlichen Einziehungsanspruch zu sichern. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Fall vor Gericht


Wenn der Staat Kryptowährungen beschlagnahmt: Ein Urteil über den richtigen Umgang mit volatilen Werten

Jeder kennt das: Die Polizei beschlagnahmt bei einer Ermittlung Gegenstände, zum Beispiel ein Auto, Schmuck oder Bargeld. Diese Dinge werden dann als Beweismittel oder zur Sicherung von potenziellen Strafen aufbewahrt. Aber was passiert, wenn die beschlagnahmten Werte nicht stabil sind, sondern ihr Wert stündlich schwanken kann – so wie bei Kryptowährungen? Muss der Staat abwarten und auf eine Wertsteigerung hoffen, oder darf er die digitalen Münzen sofort verkaufen, um einen Totalverlust zu verhindern? Genau mit dieser hochaktuellen Frage musste sich das Landgericht Hanau beschäftigen.

Der Weg vor Gericht: Von Drogenhandel zu beschlagnahmten Kryptowerten

Die Geschichte beginnt mit einem Mann, den wir Herr B. nennen. Herr B….


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