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Kaufvertrag über Neufahrzeug in der Regel kein Fixgeschäft

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Die Vorfreude auf einen Neuwagen und ein scheinbar fester Liefertermin – doch was, wenn dieser platzt? Ein Kunde glaubte, sich vom Kaufvertrag lösen zu können, als sein Wunschauto nicht pünktlich ankam. Das Oberlandesgericht Frankfurt musste klären, wann ein solcher Termin wirklich bindend ist. Das Urteil zeigt eindringlich, dass auch eine „entscheidende“ Frist nicht immer zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 57/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Frankfurt
  • Datum: 23.01.2025
  • Aktenzeichen: 9 U 57/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren (Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO)
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht, Partnerschaftsgesellschaftsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Autohaus
  • Beklagte: Eine Partnerschaft und deren Partner

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin (ein Autohaus) und die Beklagten (eine Partnerschaft und deren Partner) stritten über das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Kaufvertrags für einen Neuwagen. Die Beklagten wollten einen Liefertermin im September 2023 verbindlich festlegen, die Klägerin bestätigte jedoch nur einen unverbindlichen Liefertermin. Später erklärten die Beklagten den Rücktritt vom Vertrag.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande kam und ob die Beklagten wirksam vom Vertrag zurücktreten konnten. Dies hing insbesondere davon ab, ob die vereinbarte Lieferung im September als ein sogenanntes Fixgeschäft anzusehen war, das einen sofortigen Rücktritt ohne Nachfristsetzung ermöglicht hätte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht hatte die Beklagten zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Fahrzeugs verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beabsichtigt, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen und bestätigt damit die Entscheidung des Landgerichts vollumfänglich.
  • Begründung: Das OLG stellte fest, dass ein wirksamer Kaufvertrag bestand und die von den Beklagten gerügten Verfahrensfehler unbegründet waren. Eine vereinbarte Lieferzeit im September stellte weder ein absolutes noch ein relatives Fixgeschäft dar, welches einen sofortigen Rücktritt ohne Fristsetzung gerechtfertigt hätte. Zudem befanden sich die Beklagten im Annahmeverzug und hatten kein Widerrufsrecht.
  • Folgen: Die Beklagten müssen den Kaufpreis zahlen und das Fahrzeug abnehmen. Der Partner der Partnerschaft haftet hierfür als Gesamtschuldner.

Der Fall vor Gericht


Ein Autokauf mit Folgen: Wann ist ein Liefertermin wirklich verbindlich?

Jeder, der schon einmal ein neues Auto bestellt hat, kennt die Ungeduld und die Frage nach dem Lieferdatum. Oft wird ein Monat oder ein Quartal genannt. Aber was passiert, wenn dieser Termin nicht eingehalten wird? Kann man dann einfach vom Kaufvertrag zurücktreten? Genau diese Frage musste das Oberlandesgericht Frankfurt klären, nachdem ein Streit zwischen einem Autohaus und seinen Kunden eskalierte. Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig die genaue Formulierung in Verträgen und Begleitschreiben ist.

Der Streitpunkt: Ein unterschriebener Vertrag, aber unterschiedliche Vorstellungen

Ein Partner einer Partnerschaftsgesellschaft, wir nennen ihn Herr M., interessierte sich für einen Neuwagen. Am 5. Juli 2023 schickte ihm ein Autohaus ein Bestellformular für ein Fahrzeug zum Preis von rund 36.700 Euro….


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