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Hinterbliebenengeld nach Suizid

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Eine psychiatrische Klinik sollte ein Ort der Genesung und des Schutzes sein. Doch als sich eine Patientin dort das Leben nimmt, erhebt ihr Witwer schwere Vorwürfe und fordert Antworten auf die Frage nach der Haftung. Ein wegweisendes Urteil aus Frankfurt öffnet nun die Tür zu einem Verfahren, das die Grenzen der Obhutspflicht neu ausloten könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 W 17/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Frankfurt
  • Datum: 22.04.2025
  • Aktenzeichen: 17 W 17/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren (Prozesskostenhilfe)
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Arzthaftungsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Ehemann einer verstorbenen Patientin, der Prozesskostenhilfe beantragte, um Hinterbliebenengeld von der Klinik zu fordern, in der seine Frau Suizid beging.
  • Beklagte: Eine Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik, gegen die Ansprüche auf Hinterbliebenengeld geltend gemacht werden und die sich gegen diese Ansprüche verteidigt.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Ehemann einer Patientin beantragte Prozesskostenhilfe, um Hinterbliebenengeld von einer Klinik zu fordern. Seine Ehefrau hatte sich während eines stationären Aufenthalts in dieser Klinik suizidiert. Der Ehemann warf der Klinik vor, notwendige Schutzmaßnahmen unterlassen zu haben, obwohl sie über die Suizidalität informiert war.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob dem Ehemann Prozesskostenhilfe für seine Klage auf Hinterbliebenengeld gegen die Klinik zusteht. Dies hing davon ab, ob seine Klage auf Verletzung ärztlicher Fürsorge- und Überwachungspflichten durch die Klinik Aussicht auf Erfolg hatte und ob der Anspruch möglicherweise verjährt war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht änderte die vorherige Entscheidung ab und bewilligte dem Ehemann Prozesskostenhilfe für die erste Instanz seiner Klage. Er muss monatliche Raten zahlen, da sein Antrag auf ratenfreie Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden nicht erstattet.
  • Begründung: Das OLG sah hinreichende Erfolgsaussichten für die Klage, da der Anspruch auf Hinterbliebenengeld schlüssig dargelegt wurde und eine Beweisaufnahme, auch durch Sachverständige, nicht ausgeschlossen war. Zudem war der Anspruch nicht verjährt, da die Verjährungsfrist durch den rechtzeitigen Prozesskostenhilfeantrag gehemmt wurde. Die Bewilligung erfolgte ratenweise aufgrund der Einkommensverhältnisse des Antragstellers.
  • Folgen: Der Ehemann kann seine Klage auf Hinterbliebenengeld nun mit finanzieller Unterstützung führen, muss aber monatliche Raten zahlen. Für das Prozesskostenhilfe-Verfahren selbst werden keine Kosten erstattet.

Der Fall vor Gericht


Der tragische Tod in der Klinik: Wann haftet ein Krankenhaus für den Suizid eines Patienten?

Jeder, der einen Angehörigen in die Obhut einer psychiatrischen Klinik gibt, tut dies im Vertrauen darauf, dass dort alles für dessen Sicherheit und Genesung getan wird. Wenn dann das Schlimmste eintritt und der Patient sich das Leben nimmt, bleiben die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauer, sondern auch mit quälenden Fragen zurück: Hätte der Tod verhindert werden können? Hat die Klinik ihre Pflichten verletzt? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main befasst sich mit genau einer solchen tragischen Situation und klärt, unter welchen Umständen eine Klage gegen eine Klinik Aussicht auf Erfolg haben kann….


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