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Rechtsanwälte Kotz GbR

Hausratversicherung – Eigenbrandstiftung – Aufklärungs- und Mitwirkungsobliegenheiten

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Ein verheerender Brand legt das neu erworbene Eigenheim in Schutt und Asche. Doch statt der erhofften Hilfe von der Hausratversicherung sah sich der Eigentümer einem unfassbaren Vorwurf ausgesetzt: Er selbst solle die Brandstiftung begangen haben. So entbrannte ein erbitterter Rechtsstreit um über 240.000 Euro, der vor Gericht landete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 02 O 96/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Detmold
  • Datum: 15.08.2023
  • Aktenzeichen: 02 O 96/20
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Eigentümer einer Immobilie und Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung, der nach einem Brand Schadenersatz von seiner Versicherung forderte.
  • Beklagte: Der Versicherer, bei dem der Kläger eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte und der die Zahlung des Brandschadens verweigerte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger erwarb eine Immobilie, schloss eine Hausratversicherung ab, und kurz darauf kam es zu einem Brand. Die Versicherung lehnte die Zahlung des Brandschadens ab.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Hausratversicherung des Klägers für den Brandschaden aufkommen muss. Die Versicherung berief sich auf eine mögliche vorsätzliche Brandstiftung durch den Kläger oder auf dessen Verletzung von vertraglichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Detmold verurteilte die Versicherung zur Zahlung der vollen Versicherungssumme von 240.500,00 € zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren an den Kläger. Die Klage wurde nur hinsichtlich eines früheren Zinsbeginns abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Kläger den Brand vorsätzlich herbeigeführt hatte, da die Indizien der Versicherung nicht ausreichten. Zudem konnte die Versicherung keine relevanten Verstöße des Klägers gegen seine Mitwirkungspflichten nachweisen, die eine Leistungsfreiheit gerechtfertigt hätten. Ein Sachverständigengutachten bestätigte den Schaden in Höhe der Versicherungssumme.
  • Folgen: Die Versicherung muss die volle Versicherungssumme und die Anwaltskosten des Klägers tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Brand im Eigenheim: Wenn die Versicherung Brandstiftung vermutet und die Zahlung verweigert

Wer eine Hausratversicherung abschließt, tut dies für den schlimmsten Fall: Ein Feuer, ein Einbruch oder ein Wasserschaden. Man zahlt seine Beiträge in dem Vertrauen, im Schadensfall abgesichert zu sein. Doch was passiert, wenn nach einem verheerenden Brand nicht der Scheck der Versicherung im Briefkasten liegt, sondern der Vorwurf, man habe das Feuer selbst gelegt? Genau diese Frage musste das Landgericht Detmold in einem komplexen Fall klären, in dem ein Mann nach einem Brand um die Auszahlung seiner Versicherungssumme von über 240.000 Euro kämpfte.

Ein neues Zuhause in Flammen

Die Geschichte beginnt alltäglich. Ein Mann, der Kläger, kaufte 2018 eine ehemalige Gaststätte, um sie zu seinem neuen Zuhause umzubauen. Anfang 2019, kurz nachdem er offiziell als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war (dem amtlichen Verzeichnis, das alle Eigentumsverhältnisse an Grundstücken regelt), schloss er eine Hausratversicherung bei der Beklagten, einer Versicherungsgesellschaft, ab….


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