Ein hitziges Wortgefecht, Anschuldigungen von Schwarzarbeit und wiederholt verspätete Mieten: Reicht das, um einen Mieter aus seiner Wohnung zu klagen? Genau diese Frage stand im Fokus eines Mietrechtsstreits vor Gericht. Das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken macht deutlich, wann die Bemühungen eines Vermieters um eine Kündigung an klaren Grenzen scheitern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 181/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Saarbrücken
- Datum: 12.02.2025
- Aktenzeichen: 3 C 181/24
- Verfahrensart: Zivilverfahren (Räumungsklage und Zahlungsansprüche)
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Bürgerliches Recht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Vermieterin der Wohnung, die die Räumung der Wohnung und die Zahlung von Mietrückständen sowie Zinsen forderte. Sie kündigte das Mietverhältnis fristlos und ordentlich.
- Beklagte: Der Mieter der Wohnung, der die von der Klägerin erhobenen Vorwürfe bestritt und die vollständige Klageabweisung beantragte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Vermieterin kündigte dem Mieter das Mietverhältnis fristlos und ordentlich. Die Kündigungen wurden mit angeblichen Bedrohungen und Verleumdungen durch den Mieter sowie wiederholt unpünktlichen Mietzahlungen begründet.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde geprüft, ob hinreichende Gründe für die fristlose oder Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch die Vermieterin vorlagen und ob Zinsansprüche wegen verspäteter Mietzahlungen bestanden.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht wies die Räumungsklage und den Großteil der Zahlungsansprüche der Vermieterin ab. Der Mieter wurde lediglich zur Zahlung geringer Zinsen wegen kurzfristig verspäteter Mietzahlungen verurteilt.
- Begründung: Die Fristlose Kündigung war unbegründet, da die behaupteten Bedrohungen nicht bewiesen werden konnten und die Äußerung zur Schwarzarbeit im Kontext eines Streits keine Kündigung rechtfertigte. Die ordentliche Kündigung war ebenfalls unwirksam, da ihr Zugang nicht nachgewiesen wurde und die geringfügigen Mietzahlungsverzögerungen keine ausreichende Pflichtverletzung für eine Kündigung darstellten. Zinsansprüche entstanden, weil der Mieter die Mieten für April und Mai 2024 verspätet angewiesen hatte.
- Folgen: Das Mietverhältnis zwischen der Vermieterin und dem Mieter bleibt bestehen. Der Mieter muss lediglich die festgestellten Zinsen zahlen und die Klägerin (Vermieterin) trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Fall vor Gericht
Streit mit dem Vermieter: Wann eine Kündigung vor Gericht scheitert
Jeder Mieter kennt die Sorge: Was passiert bei einem Streit mit dem Vermieter? Kann ein lautes Wortgefecht oder eine verspätete Mietzahlung bereits ausreichen, um die Wohnung zu verlieren? Ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken zeigt sehr genau, worauf es bei einer Kündigung ankommt und wann die Gründe für einen Rauswurf eben nicht ausreichen.
Ein eskalierter Konflikt um Geld und Worte
In diesem Fall standen sich eine Vermieterin (die Klägerin im Gerichtsverfahren) und ihr Mieter (der Beklagte) gegenüber. Der Mieter bewohnte seit 2018 eine Zwei-Zimmer-Wohnung, die Miete betrug zuletzt 618 Euro warm. Im Mietvertrag war, wie in vielen Verträgen, festgelegt, dass die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sein muss. Doch der Hausfrieden war gestört. Die Vermieterin warf dem Mieter vor, er habe ihren Geschäftsführer am 3….